Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel : Kostenlose Produkte in der häuslichen Pflege
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Happy senior couple on te sofa Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat. ©gpointstudio | Freepik.com
Werden ältere Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt, haben sie Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel. Dabei handelt es sich um Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, wie beispielsweise Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Schutzschürzen und Mundschutz.
In der häuslichen Pflege werden tagtäglich viele verschiedene Produkte benötigt. Schließlich stehen die Gesundheit und Sicherheit des Pflegebedürftigen wie auch die des pflegenden Angehörigen an erster Stelle. Es gibt daher einige Hygieneprodukte, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Schutzschürzen und Mundschutz, die in der häuslichen Pflege zum einen unverzichtbar, zum anderen allerdings auch immer wieder schnell verbraucht sind.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) werden von der Pflegekasse übernommen
Dass mit der Pflege eines Angehörigen oftmals hohe Kosten einhergehen, ist vielen Betroffenen bewusst. So müssen auch Pflegehilfsmittel auf die individuelle Situation abgestimmt und meist selbst beschafft werden. Doch nicht alle Produkte und Hilfsmittel müssen Betroffene privat zahlen: Für die Kosten der sogenannten „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ (Produktgruppe 54) kommt die Pflegekasse auf.
Wer hat einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel?
Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel haben Menschen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Pflegebedürftigkeit: Betroffene haben einen anerkannten Pflegegrad.
- Wohnsituation: Der Pflegebedürftige wohnt zu Hause, im betreuten Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft.
- Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten (also privaten Personen) betreut bzw. gepflegt.
Im elftem Sozialgesetzbuch der gesetzlichen Pflegeversicherung ist unter § 40 Abs. 1 nachzulesen:
„Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“
Im Rahmen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel liegt die Höhe der Kostenerstattung bei 40 Euro pro Monat (§ 40 Abs. 2).
Kostenfreie und zuverlässige Lieferung von Pflegehilfsmitteln bis vor die Haustür
Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit und zugleich eine belastende Aufgabe – in vielerlei Hinsicht. Manchmal kann es bereits eine große Entlastung sein, wenn Botengänge und Erledigungen übernommen werden.
Bei der Organisation der Pflegehilfsmittel kommt deshalb der Service von VitalSet zum Einsatz: Einmal im Monat bekommen Betroffene die Pflegebox mit allen benötigten Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro kostenfrei nach Hause geliefert.
Wenn sich Pflegebedürftige und deren Angehörige für den Erhalt der kostenfreien Pflegehilfsmittel entscheiden, wählen sie zunächst diejenige Produkt-Zusammenstellung aus, die für die eigene Pflegesituation hilfreich ist. Sobald das (Online-)Formular abgeschickt wurde, kümmert sich das Team von VitalSet um die Kommunikation und die Abrechnung mit der Krankenkasse. Im Anschluss bekommen Pflegebedürftige und deren Angehörige die Pflegehilfsmittel zugesandt – ganz automatisch jeden Monat zuverlässig und kostenfrei.