Online-Rechner : Praktische Hilfe im Alltag

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Online-Rechner sind ein nützliches Instrument in den unterschiedlichsten Lebenslagen. Bild: Smart-Rechner.de

Zeit und Nerven dank Online-Rechner sparen. Zu verschiedensten Themengebieten finden sich im Internet Rechner, mit denen sich Berechnungen schnell und einfach durchführen lassen.

Kostenlose Online-Rechner können Ihnen im privaten und geschäftlichen Bereich wertvolle Unterstützung bieten. In Themenbereichen wie Arbeit & Soziales haben Sie z. B. die Möglichkeit, einen Hartz 4 Anspruch, einen Minijob oder einen Gründungszuschuss berechnen zu lassen. Mit einigen der Online-Steuerrechner lassen sich u. a. Erbschaftssteuer oder haushaltsnahe Dienstleistungen kalkulieren. In Themenbereichen wie Medizin & Gesundheit werden z. B. BMI-, Kalorienbedarfs- und Heuschnupfen-Rechner angeboten. Eine Vielzahl weiterer Online-Rechner gibt es für Themenwelten wie z. B. Anlegen & Sparen, Energieverbrauch, Vorsorge, Wohnen, Kredit & Finanzierung, Pflege und Diabetes.

Rentenbesteuerungsrechner

Der Bereich der Rentenbesteuerung kann in seiner Komplexität Verwirrung stiften. Mit Hilfe des Rentenbesteuerungsrechners haben Sie die Möglichkeit zu ermitteln, wie viel Steuern Sie für Ihre Alterseinkünfte zahlen müssen, sobald Sie Ihre Rente beziehen, bzw. ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Der erste Ausgangspunkt für eine Berechnung ist der Bruttobetrag der letzten Monatsrente. Hinzu kommen die Angaben, ab welchem Jahr Rente gezahlt wurde und wie hoch die erste Rentenzahlung war – beides ist ausschlaggebend dafür, wie hoch der steuerliche Freibetrag für Ihre Rente ausfällt.

Bei Renteneintritt wird für jeden Rentner ein bestimmter Freibetrag errechnet, der lebenslang gültig bleibt. Wenn nach dem Renteneintritt Ihre Alterseinkünfte aus Rente, Ertragsteil oder Beamtenpension steigen, erhöht sich auch die mögliche steuerliche Belastung. Im Gegenzug sinken die Steuern aufgrund des gleichbleibenden Freibetrags, falls das Einkommen sich später verringert.

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Minijob-Rechner

Unter Minijobs oder 450-Euro-Jobs wird eine „geringfügige Beschäftigung“ bis zu einem Monatslohn von 450 Euro verstanden, die in § 8 SGV IV gesetzlich geregelt ist. Niedrige Sozialversicherungsbeiträge und Steuern machen z. B. die Anstellung einer Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs für Arbeitgeber sehr attraktiv. Beim Ausüben eines Minijobs in Form von haushaltsnahen Dienstleistungen sind weniger Abgaben erforderlich als bei einer gewerblichen Beschäftigung. Unter diesen Arbeiten versteht man Tätigkeiten in privaten Haushalten wie etwa Putzen, Kochen oder Einkaufen.

Der Minijob-Rechner gibt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Hilfestellung im Hinblick darauf, wie sich eine Beschäftigung auf 450-Euro-Basis finanziell auswirkt. In die Berechnung fließen Faktoren wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pauschalsteuer und Unfallversicherung ein. Der Rechner gibt darüber Auskunft, welche Sozialversicherungsleistungen oder Steuern möglicherweise anfallen. Zusätzlich liefert der Minijob-Rechner interessante Steuertipps. Der komplexe Aspekt der Rentenversicherung bei Minijobs wird vom Rechner ebenfalls berücksichtigt.

Minijobber können sich selbst von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung, der sie seit Anfang 2013 unterliegen, problemlos freistellen lassen. Allerdings muss vom Arbeitgeber in jedem Fall ein gewisser Pauschalbetrag (15 % bzw. 5 % bei Minijobs in einem Privathaushalt) an Rentenversicherung gezahlt werden. Zum besseren Verständnis dieses schwierigen Sachverhalts liefert der Rechner viele zusätzliche Detailinformationen, sobald Sie Ihre Eingaben getätigt haben.

Auch der Aspekt der Krankenversicherung fließt in die Berechnungen des Minijobs mit ein. Denn nur wenn der Minijobber privat versichert ist, sind vom Arbeitgeber hierfür keinerlei Zahlungen erforderlich. Ist der Beschäftigte aber gesetzlich versichert, zwingt dies den Arbeitgeber, zur Krankenversicherung beizutragen. Berechnet werden zudem mögliche Steuerersparnisse von bis zu 20 % bei der Einkommenssteuer, wenn Sie eine Putzfrau oder Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs („haushaltsnahe Dienstleistungen“) beschäftigen.

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Pflegelückenrechner

Mit Hilfe des Pflegelückenrechners können Sie z. B. die mittleren Kosten für Pflegedienstleistungen berechnen lassen. Dabei wird das jeweilige Bundesland berücksichtigt, da die Pflegeheime vor allem bei der vollstationären Pflege je nach Bundesland sehr unterschiedlich vergütet werden. Weiterhin liegt der gegebene Schweregrad der Pflegebedürftigkeit einer Person den Berechnungen zugrunde. Dieser richtet sich nach den drei unterschiedlichen Pflegestufen, die wiederum durch die zuständige Pflegekasse und den medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt werden.

Unterschieden wird zwischen „erheblich Pflegebedürftigen“ (Pflegestufe I), „Schwerpflegebedürftigen“ (Pflegestufe II) und „Schwerstpflegebedürftigen“ (Pflegestufe III). Kalkuliert wird ebenfalls, wie hoch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung ausfällt. Der Rechner ermittelt die möglicherweise vorhandene Finanzierungslücke bzw. Pflegelücke, wobei auch eventuelle Eigenleistungen wie etwa eine Rente miteinbezogen werden.

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Pflegegeldrechner

Ein monatliches Pflegegeld erhält eine pflegebedürftige Person, wenn sie keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Dieser finanzielle Zuschuss soll die Pflege durch Angehörige und ehrenamtliche Helfer unterstützen. Der Pflegegeldrechner ermittelt für Sie, in welcher Höhe Sie monatlich voraussichtlich Pflegegeld erhalten können. Bei der Berechnung wird die vom Grad des Pflegebedarfs abhängige Pflegestufe, eine möglicherweise eingeschränkte Alltagskompetenz wie z. B. eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, eine etwaige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten sowie Kombinationsleistungen wie z. B. Pflege durch Angehörige oder teilstationäre Tages- bzw. Nachtpflege berücksichtigt. Wenn z. B. professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst beansprucht wird, wird das Pflegegeld anteilig reduziert bzw. kann, je nach Umfang der professionellen Hilfe, auch völlig gestrichen werden.

Pflegestufenrechner

Mit dem Pflegestufenrechner lässt sich der Grad einer Pflegebedürftigkeit ermitteln, sei es für Sie selbst oder einen Angehörigen. Der Rechner liefert grundlegende Informationen zu den Fragen, auf welche Pflegestufe ein Betroffener Anspruch hat und ob möglicherweise Pflegegeld beantragt werden kann. Ermittelt wird hierbei der aktuelle Pflegebedarf, woraus sich die wahrscheinliche Pflegestufe ersehen lässt.

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Die Grundlage für die Berechnung bilden die Angaben, wie oft und in welchem Zeitaufwand Hilfe bei der täglichen Grundpflege benötigt wird. Die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität stellen die drei Pfeiler der Grundpflege dar. Ermittelt wird der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf, auf dessen Basis dann eine der drei Pflegestufen bestimmt wird.

Hier finden Sie eine Vielzahl von nützlichen und kostenlosen Online-Rechnern.