Wer kümmert sich um mich? : Mitarbeiter einer Senioreneinrichtung

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Bild: DSG Deutsche Seniorenstift Gesellschaft mbH & Co. KG

Der Umzug in ein Pflegeheim ist für die Pflegebedürftigen ein großer Schritt. Umso wichtiger ist es zu wissen, wer dort für das Wohlergehen der Bewohner sorgt.

Laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2011 können sich nur 5 Prozent der Deutschen vorstellen, später in einem Pflegeheim versorgt zu werden. Aus diesem Grund beschäftigen sich die Wenigsten mit dem Thema, bevor es einen konkreten Anlass gibt. Dieser kommt manchmal jedoch sehr plötzlich, sei es durch ein gesundheitlich bedingtes Ereignis wie zum Beispiel einen Schlaganfall oder aber durch den Ausfall eines pflegenden Angehörigen.

Wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden dann nicht mehr im erforderlichen Maß gewährleistet oder gar nicht mehr möglich ist, bleibt nur noch der Einzug in ein Pflegeheim – in den Augen der Betroffenen oft „der letzte Ausweg“. Diese negative Einstellung gegenüber umgangssprachlich häufig immer noch „Altenheim“ genannte Einrichtungen mag auch an der eigenen Hemmschwelle liegen, sich selbst oder nahe Angehörige fremden Personen anzuvertrauen. Während Ärzte in Krankenhäuser einen hohen Vertrauensvorschuss genießen, wird die Professionalität der Mitarbeiter in Pflegeheimen oft angezweifelt.

Was heißt eigentlich Pflegefachkraft?

Doch wer sind diejenigen, die täglich einen Dienst verrichten, den viele sich nicht vorstellen können und bei denen Beruf oft wirklich noch von Berufung kommt? Die Pflegekräfte in einem Pflegeheim kann man grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilen: Pflegefachkräfte und Pflegeassistenten.

Pflegefachkräfte sind entweder ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger  – die gleiche Berufsgruppe, die auch in Krankenhäusern und Kliniken anzutreffen ist – oder ausgebildete Altenpfleger. Beide Berufsbezeichnungen sind geschützt und setzen eine mindestens dreijährige Ausbildung mit jeweils 2.100 Theoriestunden und 2.500 Praxisstunden voraus. Während die Altenpflege auch an staatlichen Schulen ausgebildet wird, ist die Gesundheits- und Krankenpflege noch immer nicht in das duale Berufsbildungssystem in Deutschland integriert und hat damit einen Sonderstatus. Dieser zeigt sich vor allem darin, dass die Ausbildung nicht öffentlich, sondern über die Krankenversicherung finanziert wird. Die Ausbildung in der Pflege wird schon länger auf verschiedenen Ebenen und differenzierten Ansätzen diskutiert. Vor allem die Trennung zwischen Altenpflege, sowie Gesundheits- und Krankenpflege sorgt kontinuierlich für Gesprächsstoff. Hintergrund bildet die Tatsache, dass die Menschen in den Krankenhäusern zunehmend älter werden und die Bewohner in Pflegeheimen vermehrt medizinisch betreut werden müssen. 

Was aber lernen Pflegekräfte eigentlich bzw. wie kompetent sind diese?

Während die gesamte Pflegebranche gerade einen Paradigmenwechsel durchläuft und die Grundlagen pflegerischen Handels auf ein wissenschaftliches Fundament stellt, ist die Idee: „Pflegen kann jeder“ in der Bevölkerung noch stark verbreitet.  Bereits die Ausbildungsziele aber machen deutlich, dass beide Berufe sehr anspruchsvoll und theoretisch fundiert sind.

Gesundheits- und Krankenpflege

Die Ausbildung  soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.

Altenpflege

Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

  • 1. die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
  • 2. die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
  • 3. die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
  • 4. die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
  • 5. die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
  • 6. die umfassende Begleitung Sterbender,
  • 7. die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
  • 8. die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
  • 9. die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
  • 10. die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.

Diese sehr allgemein gehaltenen Ziele zeigen, dass Pflegekräfte etwas salopp ausgedrückt Allrounder sind, die weit mehr Aufgaben übernehmen als auf den ersten Blick ersichtlich. Vor allem die Bereiche der Planung und Dokumentation nehmen, zum Ärger vieler Beschäftigten, einen immer größer werdenden Stellenwert ein.  Die direkte Pflege am Menschen wird deshalb unterstützende auch von Pflegehilfskräften durchgeführt. Diese verfügen ebenfalls über eine Ausbildung, die allerdings „nur“ ein Jahr dauert. Tätigkeiten, die der Behandlungspflege zugeordnet werden (Medikament richten, Wundbehandlung, Infusionstherapie etc.), dürfen die Altenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer nicht oder nur sehr eingeschränkt durchführen.

Personalschlüssel und Organisation

Der Anteil von examinierten Pflegekräften ist rechtlich eindeutig geregelt. Laut Gesetz müssen mindestens die Hälfte der in der Betreuung der Bewohner eingesetzten Mitarbeiter Fachkräfte sein. Auch für die Personalanzahl gibt es klare Vorschriften: Bereits bei der Zulassung des Pflegeheims wird mit den Pflegekassen ein verbindlicher Personalschlüssel vereinbart. Dieser orientiert sich immer an den Pflegestufen, also der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Bewohner. An einem konkreten Beispiel bedeutet das: Für 10 Bewohner in Pflegestufe I müssten in einem Pflegewohnstift in Hessen 3 Pflegekräfte vorgehalten werden, für 10 Bewohner mit Pflegestufe III bereits 5. Die Einhaltung dieser Personalschlüssel wird von den Heimaufsichten und den Pflegekassen regelmäßig kontrolliert, bei einem Verstoß drohen drastische Strafzahlungen oder sogar die Schließung des Hauses.

Organisatorisch sind Pflegekräfte – Examinierte und Assistenten – meist in Teams pro Wohnbereich eingeteilt. Diese werden von einer Wohnbereichsleitung angeleitet. Der komplette Pflegebereich untersteht wiederum der Pflegedienstleitung des Hauses, einer Pflegefachkraft mit entsprechender Zusatzausbildung oder einem Pflegemanagement-Studium. Über allem steht dann der Heimleiter, der auch für die Reinigungs-, Küchen- und Verwaltungskräfte zuständig ist.
Anders als im Krankenhaus gehören in einem Pflegeheim übrigens keine Ärzte zur Belegschaft. Die Bewohner haben auch nach dem Einzug freie Arztwahl und können sich weiterhin von ihrem Hausarzt versorgen lassen.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Qualifikation und Zusammensetzung des Personals in deutschen Pflegeheimen einen hohen Standard hat, der ständig weiterentwickelt wird. Auch wenn es schwerfällt, die eigenen vier Wände gegen ein Pflegeheim einzutauschen, sollte man sich deshalb eines bewusst machen: Seine Selbstständigkeit gibt man damit nicht auf. Diese wird bereits vorher durch die nachlassende Gesundheit eingeschränkt. Durch die rund um die Uhr bereitstehende Unterstützung eines professionellen Pflegeteams kann man sie aber zumindest teilweise wiedererlangen.

Hier können Sie sich einen Eindruck über das Leben in einem Seniorenheim verschaffen.