: Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zur Entlastung in der häuslichen Pflege
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Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1 ©meinPflegeset
Werden ältere Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt, können Sie gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel haben. Jetzt informieren.
In der häuslichen Pflege werden tagtäglich viele verschiedene Produkte benötigt. Schließlich stehen die Gesundheit und Sicherheit des Pflegebedürftigen wie auch die des pflegenden Angehörigen an erster Stelle. Es gibt daher einige Hygieneprodukte, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Schutzschürzen und Mundschutz, die in der häuslichen Pflege zum einen unverzichtbar, zum anderen allerdings auch immer wieder schnell verbraucht sind. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat.*
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) werden von der Pflegekasse übernommen
Dass mit der Pflege eines Angehörigen oftmals hohe Kosten einhergehen, ist vielen Betroffenen bewusst. So müssen auch Pflegehilfsmittel auf die individuelle Situation abgestimmt und meist selbst beschafft werden. Doch nicht alle Produkte und Hilfsmittel müssen Betroffene privat zahlen: Für die Kosten der sogenannten „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ (Produktgruppe 54) kommt die Pflegekasse auf. Dies setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Wer kann zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen?
Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel haben Menschen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Betroffene haben einen anerkannten Pflegegrad.
- Die Pflege findet zu Hause, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder in einer Wohngemeinschaft statt.
- Die pflegebedürftige Person wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten (also privaten Personen) betreut bzw. gepflegt.
- Es liegt ein entsprechender Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall vor.
Im Rahmen der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel liegt die Höhe der Kostenerstattung bei bis zu 40 Euro pro Monat (§ 40 SGB XI).
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und zuverlässige Lieferung
Die Pflege eines Angehörigen ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit und zugleich eine belastende Aufgabe – in vielerlei Hinsicht. Manchmal kann es bereits eine große Entlastung sein, wenn Botengänge und Erledigungen übernommen werden. Bei der Organisation der Pflegehilfsmittel unterstützt Sie das Team von meinPflegeset: Einmal im Monat bekommen Betroffene ihr individuell zusammengestelltes Pflegeset mit allen benötigten Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro zuzahlungsfrei nach Hause geliefert.
Ihre Vorteile
- In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten zu 100 %
- Kein Rezept Ihres Arztes notwendig
- Keine Vertragsbindung, keine Verpflichtungen
- Sie erhalten nur bekannte Marken- und Qualitätsprodukte
- meinPflegeset liefert Ihre Produktauswahl zuverlässig zu Ihnen nach Hause
Wenn Sie den Service von meinPflegeset in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie einfach die Pflegehilfsmittel aus, die Sie in Ihrem Alltag benötigen. Das Team von meinPflegeset kümmert sich dann um die Kommunikation und die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Im Anschluss bekommen Pflegebedürftige und deren Angehörige die Pflegehilfsmittel zugesandt – ganz automatisch jeden Monat zuverlässig und zuzahlungsfrei.
*Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus.