Absicherung Bestattungskosten : Eine Sterbegeldversicherung lohnt sich doch!

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Früh vorsorgen heißt für den Notfall abgesichert zu sein. Bild: Syda Productions | fotolia.com

Alle, denen eine würdevolle Bestattung und eine angemessene Grabstätte wichtig sind, sollten zu Lebzeiten finanzielle Vorsorge treffen.

Nur mit einer zweckgebundenen Begräbnisvorsorge besteht die Möglichkeit, die Bestattungsart, den Friedhof und die Zeremonie selbst zu bestimmen sowie den Hinterbliebenen zumindest die finanzielle Belastung zu ersparen.

Wer trägt die Bestattungskosten?

Sicherlich ist, auch ohne eine Luxusvariante zu wählen, für eine Erdbestattung mit Kosten von über 5.000 € zu rechnen. Hinzu kommen die nicht unerheblichen Kosten für den Grabstein und die Grabgestaltung. Hinterlässt der Verstorbene nicht so viel Geld, sind nahe Angehörige in der Pflicht. Sind auch dort keine Mittel vorhanden, übernimmt das Sozialamt nur die Kosten einer einfachen Urnenbestattung. Ansonsten gibt es keinerlei Unterstützung für die Beerdigung.

Sinn und Zweck von Sterbegeld und Sterbekassen

Um dem entgegen zu wirken, ist der Abschluss einer Sterbegeldpolice zu empfehlen. Hier wird die Versicherungssumme erst bei Tod des Versicherungsnehmers geleistet.  Älteste Anbieter dieser Versicherungen sind Sterbekassen, die oft eine lange erfolgreiche Historie aufweisen. Die Sterbegeldkassen arbeiten wie große Lebensversicherer nach dem Prinzip der Kapitaldeckung, verfügen über Versicherungsmathematiker, oft über Wirtschaftsprüfer und unterliegen der Bundes- oder Landesaufsicht. Häufig verbreitet ist die Form des „Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit“ (VVaG). Der überwiegende Anteil dieser Versicherer verlangt keine Gesundheitsprüfung und zahlt die volle Versicherungssumme nach einer Wartezeit von bis zu drei Jahren. In dieser Zeit wird die Leistung gestaffelt gezahlt.

Auf die Wartezeit wird bei Unfalltod oft verzichtet. Das mögliche Eintrittsalter liegt bei vielen Anbietern zwischen dem 14. und 70. Lebensjahr, das angebotene Sterbegeld bei bis zu 8.000 €. Es besteht nach der Vertragsunterzeichnung lebenslanger Versicherungsschutz. In vielen Tarifen kann für den Unfalltod die doppelte Versicherungssumme vereinbart werden. Eine Kindermitversicherung sichert häufig gegen einen geringen Beitrag auch das Todesfallrisiko bis zum 13. Lebensjahr finanziell ab. Die Beitragszahlung erfolgt in monatlichen Raten bis zu einem vereinbarten Endalter oder aber gegen Einmalbeitrag. Eine Abtretung der Versicherung an einen Bestatter bei gleichzeitigem Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags wird von den meisten Anbietern akzeptiert.

Auch wenn bei hohem Eintrittsalter und laufender Beitragszahlung eine Überzahlung der Versicherungssumme nicht ausgeschlossen ist, liegt der große Vorteil der Sterbegeldversicherungen darin, dass das Sterbegeld (von der Wartezeit abgesehen) von der ersten Beitragszahlung an garantiert ist, obwohl der verstorbene Versicherte vielleicht nur einen Bruchteil davon eingezahlt hat. In Tarifen mit Einmalbeitrag ist eine Überzahlung jedoch ausgeschlossen, da der Beitrag immer unter der zugesagten Versicherungssumme liegt. In guten Tarifen mit Einmalbeitrag wird auch bei Tod in der Wartezeit mindestens der eingezahlte Betrag zurückgezahlt. Zudem kann die Versicherungsleistung über die Laufzeit erheblich von den erwirtschafteten Überschüssen der jeweiligen Gesellschaft profitieren, die als Bonusleistung (auch beitragsfreies Sterbegeld genannt) ausgeschüttet werden. Diese Überschüsse ergeben sich zumeist aus den bei der Beitragskalkulation angewendeten Sterbetafeln. Die tatsächliche Sterblichkeit im Bestand ist regelmäßig geringer als prognostiziert und gebildete Rückstellungen können als Risikogewinn verteilt werden. Dazu addieren können sich Anteile aus Zinsgewinnen, wenn mehr als der Rechnungszins erwirtschaftet werden kann. 

Vorteile gegenüber anderen Vorsorgeformen

Sparplan / Sparstrumpfvariante

Ein Sparplan, z. B. auf dem Sparbuch, ersetzt die Sterbegeldversicherung nicht. Insbesondere dann nicht, wenn der Tod vor dem Ende der Ansparphase eintritt. Dem Angehörigen steht dann nur der einbezahlte Betrag plus der aktuell sehr niedrigen Zinsen, abzüglich evtl. Kosten und Gebühren, zu. Es ist auch zu bedenken, dass ein nicht zweckgebundener Sparvertrag bei Erhalt von staatlichen Leistungen aufgebraucht werden muss und dann nicht mehr für die Bestattung zur Verfügung steht. Ansprüche aus Versicherungen hingegen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind bis zu einer Versicherungssumme von 3.579 € nicht pfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 Zivilprozessordnung).
Bei der Sparstrumpfvariante bestehen identische Risiken wie beim Sparplan, zudem bleibt der Geldbetrag vollkommen unverzinst.

Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung besteht nach dem Ablauf gar keine Vorsorge mehr. Nur die Sterbegeldversicherung zahlt die vereinbarte Summe zu Zeitpunkt des Todes des Versicherten.

Versicherung bei Lebensversicherungsgesellschaften

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist gerade für Ältere wegen möglicher Gesundheitsfragen oft nicht möglich. Bei einem Abschluss in jüngeren Jahren besteht die Gefahr, dass die Kapitalversicherung im Verlauf der Zeit z. B. wegen des Bezugs von Sozialhilfeleistungen gekündigt und aufgebraucht werden muss.

Bei regulärer Fälligkeit der Lebensversicherung (in der Regel mit 65 Jahren) wird die Leistung ausgezahlt und möglicherweise anschließend aufgebraucht, so dass der Sterbefall nicht mehr abgesichert ist.  

Im Gegensatz zu den VVaG fließen bei den Lebensversicherungsgesellschaften nicht sämtliche Überschüsse in Form von Bonuserhöhungen an die Versicherten zurück. Zudem werden die Beiträge der ersten Jahre oft zur Deckung der höheren Vertriebskosten verwendet, die bei den kleinen VVaG wesentlich niedriger sind.

Mit einer Sterbegeldversicherung ist zu Lebzeiten die Gewissheit gegeben, die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen zu ermöglichen und betroffene Angehörige vor den Kosten der Bestattung zu bewahren.

Mehr Informationen zum Thema Sterbegeld finden Sie auf der Homepage der Vorsorgekasse Hoesch Dortmund Sterbegeldversicherung VVaG.