Hospiz- und Palliativarbeit : Das Recht auf ein Leben in Würde bis zuletzt
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Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. B Bild: DHPV
„Hospiz“ ist nicht in erster Linie eine Einrichtung, sondern eine Haltung. Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativarbeit stehen der schwer kranke und sterbende Mensch sowie seine Angehörigen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Grundverständnis
Zum ganzheitlichen Konzept der Hospiz- und Palliativversorgung gehören die Palliativmedizin, die Palliativ-Pflege, die psychosoziale sowie die spirituelle Begleitung. Welche Form der Unterstützung benötigt wird, hängt ganz von der persönlichen Situation des Betroffenen ab. Zu einem frühen Stadium der Erkrankung ist evtl. nur ein Gespräch über mögliche Formen der Unterstützung oder eine Information über eine Patientenverfügung gewünscht. Mit dem Fortschreiten der Erkrankung stehen häufig die palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung sowie die psychosoziale Begleitung im Vordergrund. Das Angebot der Hospiz- und Palliativdienste richtet sich an jeden schwer kranken und sterbenden Menschen, unabhängig von der Glaubensrichtung oder der Nationalität.
Ambulant vor stationär
Im Rahmen der Hospiz- und Palliativarbeit ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ von zentraler Bedeutung, da sich viele Menschen wünschen, zu Hause sterben zu können. So geben 66 Prozent der Deutschen, die sich bereits über ihr eigenes Sterben Gedanken gemacht haben, an, zu Hause sterben zu wollen. 18 Prozent sagten, dass sie in einer Einrichtung zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen sterben wollen (Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des DHPV).
Erst wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist und der Patient es wünscht, erfolgt die Aufnahme in einem stationären Hospiz. Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen, die von einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung betroffen sind und eine Hospiz- und Palliativversorgung brauchen, diese auch unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten bekommen müssen. Daher sind die Angebote der ambulanten Hospiz- und Palliativdienste für die Betroffenen kostenfrei.
Seit einer Gesetzesänderung (§ 39a des SGB V) im Jahr 2009 sind die Patientinnen und Patienten von einer Zuzahlung zu den Pflegekosten im stationären Hospiz befreit. Die Kosten werden in stationären Hospizen für Erwachsene zu 90 Prozent und im Kinderhospiz zu 95 Prozent von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Den Rest der Kosten erbringen die Hospize durch Spenden. Die ambulanten Hospiz- und Palliativdienste erhalten von den Krankenkassen eine Förderung, die nicht kostendeckend ist. Auch die ambulanten Hospiz- und Palliativdienste sind auf Spenden angewiesen.
Unterstützung durch Ehrenamtliche
Die ambulanten Hospiz- und Palliativdienste werden in der Regel durch ausgebildete Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen geleitet. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Beratung der Betroffenen, die Organisation des den Wünschen und Bedürfnissen des Betroffenen entsprechenden Versorgungsnetzwerkes und die Koordination der ehrenamtlichen Arbeit. Ehrenamtliche Arbeit ist eine entscheidende Säule der Hospiz- und Palliativarbeit. Die Hospizbewegung ist seit den Tagen ihres Entstehens eine Bürgerbewegung, getragen vom ehrenamtlichen Engagement vieler Menschen. Aktuell unterstützen rund 100.000 Menschen die Hospiz- und Palliativarbeit in vielfältiger Weise ehrenamtlich bzw. durch ihr bürgerschaftliches Engagement, insbesondere in der direkten Begleitung schwerstkranker Menschen und ihrer Angehörigen.
Patientenverfügung
Die Auseinandersetzung mit einer eigenen schweren Erkrankung geht oft mit dem Wunsch einher, eine Patientenverfügung für den Fall aufzusetzen, wenn man später nicht mehr selber in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Auch hier helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten oder stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen bzw. -diensten. Nach einer mehrjährigen intensiven Diskussion in Politik und Gesellschaft hat der Deutsche Bundestag am 19.06.2009 ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügungen verabschiedet. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen zu schaffen und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken.
Die Handreichung des DHPV zum Gesetz zur Regelung der Patientenverfügungen und seiner Umsetzung (28.08.2009) kann als pdf heruntergeladen werden. Weitere Texte sowie die dazugehörigen Gesetze und Verordnungen finden Sie ebenfalls auf der Website des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.
Das Recht auf direkten Zugang zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung
Wichtigstes Ziel der Hospiz- und Palliativarbeit ist es – vor allem angesichts des demografischen Wandels – allen schwerstkranken und sterbenden Menschen einen direkten Zugang zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu ermöglichen. Hierzu hat der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ mit initiiert. Ziel der Charta ist es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung, seiner jeweiligen persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebens- bzw. Aufenthaltsort eine qualitativ hochwertige, multiprofessionelle hospizliche und palliativmedizinische Versorgung und Begleitung erhält, wenn er diese benötigt. Dazu müssen vor allem Hospizkultur und Palliativkompetenz in die Regelversorgung integriert werden, das heißt insbesondere in die allgemeine medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause, in Krankenhäuser sowie in die stationären Pflegeeinrichtungen.
Für Fragen zur Hospiz- und Palliativarbeit stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospiz- und Palliativdienste gern zur Verfügung. Über die Internetseite des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands gelangen Sie zu Adressen von Diensten bzw. Einrichtungen in Ihrer Nähe.