In 5 Schritten Ihren Nachlass gestalten. : Mit Ihrem Testament Gutes bewirken
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Mit einer Testamentsspende schenken Sie Kindern Zukunft. ©Plan International Deutschland e.V.
Ein Testament ermöglicht nicht nur eine selbstbestimmte Nachlassregelung, sondern auch nachhaltiges gesellschaftliches Engagement. Durch eine Testamentsspende lassen sich Projekte in den Bereichen Bildung, Kinderrechte und Chancengleichheit gezielt fördern – steuerfrei, wirksam und im Sinne der eigenen Werte.
Ihr Testament kann viel bewegen: Ergreifen Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Werte und Ihr gesellschaftliches Engagement über Ihr Leben hinaus fortzuführen.
Ein gemeinnütziges Testament aufzusetzen ist unkompliziert, zuverlässig und entfaltet eine nachhaltige Wirkung – fördern Sie genau jene Projekte, die Ihnen besonders wichtig sind, sei es im Bereich Bildung, Kinderrechte oder soziale Chancengleichheit. Gestalten Sie Ihren Nachlass so, dass Ihre Ideale weiterleben und langfristig das Leben zahlreicher Menschen bereichern.
1. Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihr Vermögen
Vor der Erstellung Ihres Testaments empfiehlt es sich, im Rahmen einer geordneten Nachlassplanung zunächst Klarheit über Ihre Vermögenswerte zu gewinnen. Durch eine gründliche Erfassung Ihres Vermögens stellen Sie sicher, dass in Ihrem Testament sämtliche relevanten Vermögensbestandteile berücksichtigt werden.
Dazu gehören:
- Kapitalvermögen: z.B. Bankkonten, Wertpapiere, Investmentfonds
- Immobilien: z.B. Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke
- Sachwerte: z.B. Kunstwerke, Sammlungen, Fahrzeuge
Durch eine sorgfältige Aufstellung Ihres Vermögens gewinnen Sie Klarheit und das beruhigende Gefühl, dass Ihr Nachlass ganz nach Ihren persönlichen Wünschen verteilt wird.
Gut zu wissen: Neben Angehörigen und Freunden können Sie auch gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen – auf diese Weise bleibt Ihr soziales Engagement dauerhaft lebendig.
2. Die eigene Lebenssituation genau betrachten
Neben Ihren Vermögenswerten ist auch Ihre persönliche und familiäre Situation wichtig. Wen möchten Sie in Ihrem Testament bedenken? Existieren Familienmitglieder mit einem gesetzlichen Pflichtteilsanspruch? Eine gründliche Betrachtung Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse schafft Orientierung und ermöglicht es Ihnen, individuelle Regelungen gezielt festzulegen.
- Familienstand: Egal ob verheiratet, geschieden, verwitwet oder in einer Patchwork-Familie lebend – Ihr Familienstatus entscheidet darüber, wer automatisch zu Ihren gesetzlichen Erben zählt.
- Gesetzliche Erben: Eigene Kinder, Enkel sowie weitere Verwandte wie Nichten und Neffen könnten erbberechtigt sein. Sollten Sie keine direkten Nachkommen haben, können Sie individuell bestimmen, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Ohne testamentarische Verfügung erbt andernfalls der Staat.
Wissenswert: Mithilfe eines Erbquotenrechners können Sie unkompliziert und zügig ermitteln, wie sich die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall konkret gestaltet:
Wenn Sie Ihre persönliche Situation rechtzeitig betrachten, gewinnen Sie das gute Gefühl, Ihren Nachlass bewusst und ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen zu regeln.
3. Festlegen, wer Ihren Nachlass erhalten soll
Sobald Sie Klarheit über Ihre Vermögenswerte und Ihre persönliche Situation haben, steht die wichtigste Frage im Raum: Wem möchten Sie etwas vererben? Neben Angehörigen und Freunden können Sie in Ihrem Testament auch gemeinnützige Organisationen bedenken. Grundsätzlich gibt es zwei zentrale Wege, Ihren Nachlass zu regeln:
Vermächtnis
Möchten Sie einer bestimmten Person oder einer Organisation einen festen Geldbetrag, einen Sachgegenstand oder ein besonderes Recht zukommen lassen, können Sie dies in Form eines Vermächtnisses im Testament bestimmen. Die begünstigte Person oder Organisation wird dadurch nicht selbst zum Erben, erhält jedoch einen klaren Anspruch gegenüber den Erben, die verpflichtet sind, das Vermächtnis aus dem Nachlass herauszugeben.
💡 Beispiel für ein gemeinnütziges Vermächtnis:
Frau Meier hat in ihrem Testament festgelegt, dass Plan International Deutschland e. V. ein Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro bekommt, um Bildungsprojekte für Mädchen in Afrika zu unterstützen. Den restlichen Nachlass vermacht sie ihrer Nichte und ihrem Neffen.
Erbeinsetzung
Wenn Sie eine Person oder gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen, übernimmt diese sämtliche Rechte und Pflichten Ihres Nachlasses. Erben erhalten somit Ihr gesamtes Vermögen – von Immobilien über Kontoguthaben und Wertpapiere aber auch eventuelle Verbindlichkeiten.
💡 Beispiel für eine Erbeinsetzung:
Herr Lehmann hat keine direkten Verwandten und bestimmt daher Plan International Deutschland e. V. als Alleinerben. Sein gesamtes Vermögen fließt in Entwicklungsprojekte in Lateinamerika. Plan International kümmert sich dabei um die vollständige Abwicklung des Nachlasses – von der Wohnungsauflösung bis hin zur konkreten Umsetzung seines letzten Willens.
4. Das Testament verfassen
Eine sorgfältige Nachlassplanung sorgt dafür, dass Ihr Vermögen genau die Menschen oder Organisationen erreicht, die Ihnen besonders am Herzen liegen – und Ihre Werte auch zukünftig weiterwirken. Die Grundlage hierfür bildet ein verständlich formuliertes und rechtlich wirksames Testament.
Bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich, mit anwaltlicher oder notarieller Unterstützung Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten. Auch gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise Plan International Deutschland e. V., bieten Ihnen fachkundige und einfühlsame Begleitung. Sie erklären ausführlich die vielfältigen Optionen der Nachlassregelung und veranstalten regelmäßig kostenlose Informationsabende, bei denen Sie wertvolle Hinweise und Orientierung erhalten.
Handschriftliches Testament: Ein handschriftliches Testament muss von Anfang bis Ende selbst geschrieben sein und mit Ort, Datum sowie der persönlichen Unterschrift versehen werden. Nur so bleibt es rechtlich gültig und stellt sicher, dass stets die aktuellste Fassung berücksichtigt wird. Bei komplexeren Vermögensfragen empfiehlt sich eine juristische Beratung.
Notarielles Testament: Ein notariell verfasstes Testament wird von einer Notarin oder einem Notar erstellt und garantiert eine rechtssichere Formulierung. Es wird anschließend sicher beim Nachlassgericht aufbewahrt und zentral im Testamentsregister eingetragen – dies schützt zuverlässig vor Verlust oder nachträglichen Änderungen.
Gemeinschaftliches Testament: Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften haben die Möglichkeit, gemeinsam ein Testament aufzusetzen. Beide Partner halten darin ihren Willen gemeinsam fest, wobei es genügt, wenn beide unterschreiben. Wichtig zu wissen: Nach dem Ableben eines Partners ist das gemeinschaftliche Testament normalerweise nicht mehr veränderbar, es sei denn, der überlebende Partner lehnt die Erbschaft ab. Diese Entscheidung sollte daher sorgfältig abgewogen und möglichst mit Unterstützung einer rechtlichen Beratung getroffen werden.
5. Das Testament sicher verwahren
Ein Testament sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden, damit Ihr letzter Wille im entscheidenden Moment zuverlässig gefunden und umgesetzt wird. Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Notarielle Verwahrung: Ein notariell beglaubigtes Testament wird automatisch beim Nachlassgericht sicher aufbewahrt, wodurch Verlust oder unerlaubte Veränderungen zuverlässig ausgeschlossen sind.
Private Aufbewahrung: Ein eigenhändig geschriebenes Testament können Sie selbst verwahren oder beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Die amtliche Verwahrung bietet dabei die höchste Sicherheit: Ihr Testament ist geschützt, kann nicht verloren gehen und wird nach Ihrem Tod automatisch eröffnet.
Übrigens: Für die amtliche Verwahrung Ihres Testaments einschließlich der Eintragung ins Zentrale Testamentsregister fallen aktuell etwa 100 Euro Gebühren an.
Ihr Nachlass als Herzensangelegenheit – Gemeinnützig vererben leicht gemacht
Ihr Testament ist weit mehr als nur ein rechtliches Dokument – es bietet Ihnen die Chance, Ihre Vision von einer gerechteren Welt über Ihr Leben hinaus weiterleben zu lassen und Kindern weltweit bessere Perspektiven zu schenken.
Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sollten keine Erben existieren, fällt Ihr Nachlass dem Staat zu. Mit einer Testamentsspende können Sie ganz bewusst Gutes tun und dauerhaft positive Veränderungen bewirken:
- Projekte unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen: Fördern Sie gezielt Programme von Plan International in Bereichen wie Kinderrechte, Bildung, Gesundheit und Gleichstellung, die Ihnen besonders wichtig sind.
- Steuerliche Vorteile ausschöpfen: Da gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt Ihre Hilfe ohne Abzüge dort an, wo sie benötigt wird.
- Ein Zeichen setzen: Mit einem gemeinnützigen Erbe übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung und zeigen Solidarität, die langfristig wirkt

Persönliche Geschichten von Menschen, die Plan International Deutschland e. V. in ihrem Testament berücksichtigen und über ihr Leben hinaus Gutes bewirken möchten:
💬 „Wir sind kinderlos und wollten, dass unser Vermögen sinnvoll eingesetzt wird. Plan International hat uns kompetent beraten – wir fühlten uns sofort gut aufgehoben.“
– Roswitha und Harald Trescher
💬 „Seit unserer ersten Patenschaft war klar: Plan International gehört in unser Testament. Die Stiftung sorgt dafür, dass unser Erbe nachhaltig wirkt.“
– Ingeborg Lohse
💬 „Mein Nachlass soll einen Sinn erfüllen, der mir am Herzen liegt. Mit einer Testamentsspende an Plan kann ich das sicherstellen.“
– Robert Zandstra

Zitat: „Plan International hat mir dabei geholfen, das Thema Testament anzugehen. Lieber zu früh als zu spät.“
Ihre Hilfe bewirkt nachhaltig Gutes
Ein berührendes Beispiel zeigt, wie ein gemeinnütziges Erbe dauerhaft etwas verändern kann:
Nachdem Annelies Kretzschmar ihren Sohn unerwartet verloren hatte, wollte sie sein Erbe Kindern in Brasilien zugutekommen lassen. Doch noch während der Nachlass ihres Sohnes abgewickelt wurde, verstarb sie selbst. Als langjährige Patin von Plan International hatte sie die Organisation in ihrem Testament bedacht. So floss schließlich sowohl das Erbe ihres Sohnes als auch ihr eigener Nachlass in das Projekt.
Durch diese großzügige Unterstützung konnte das Projekt „Wasser für ein gesundes Leben“ in Brasilien erweitert werden – mit verbesserten Wasserversorgungsanlagen und gezielten Trainings zu Hygiene und Kinderschutz. Ihr Erbe wirkt bis heute fort und schenkt zahlreichen Kindern nachhaltig bessere Lebensbedingungen.
Mehr zu dem Projekt:
Jetzt kostenfrei informieren – Testament erstellen und richtig planen
Mit einer Testamentsspende an Plan International Deutschland e. V. engagieren Sie sich dauerhaft für Kinderrechte und Bildung – weit über Ihr Leben hinaus. Ihr Nachlass schenkt Chancen und verändert nachhaltig das Leben vieler Kinder. Informieren Sie sich, wie Ihre Testamentsspende in Ihrem Sinne Wirkung entfalten kann.

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