Gemeinschaft gibt Sicherheit : Staatliche Förderung für Betreute Wohngemeinschaften
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Bild: CR Bilder Advita Pflegedienst GmbH
Überquellende Aschenbecher, schmutzige Wäsche, wo hin das Auge reicht und ständig nur Party? Die Wohngemeinschaft ist schon lange nicht mehr nur Studenten vorbehalten.
Spätestens seitdem das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2012 verabschiedet wurde, wird über das Thema Betreuung und Wohnformen im Alter viel gesprochen. Ein wichtiges Ziel des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, oder kurz: PNG, ist es, die ambulante und teilstationäre Versorgung weiter zu fördern. Allen voran werden ambulant betreute Wohngemeinschaften zum ersten Mal in einem Gesetz, das den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung regelt, nicht nur erwähnt, sondern regelrecht hervorgehoben. Denn Bewohner von Wohngemeinschaften erhalten zusätzliche Leistungen (200 € pro Monat pro Bewohner), um sich neben der sonstigen Pflege eine eigene Betreuung „einzukaufen“. Damit sollen Alternativen zur vollstationären Heimunterbringung gefördert werden. In erster Linie nicht einmal, weil diese alternativen Wohnformen billiger wären, das müssen sie nicht einmal sein, sondern um den Pflegebedürftigen das Verbleiben in einer „normalen“ Wohnung zu ermöglichen. Und als Konsequenz davon, den Neubau vieler neuer Pflegeheime zu verhindern, der ansonsten unweigerlich drohen und über die Verpflichtung zur Sozialhilfe die Kommunen überfordern würde.
Hierzu sieht das PNG sogar Fördersummen von bis zu 2.500 EUR pro Bewohner (bist zu einer Höchstgrenze von 10.228 EUR pro Wohngemeinschaft) vor, um neue Wohngemeinschaften beim altengerechten Umbau ihrer Wohnung zu unterstützen. Die Gesamtförderung ist auf eine Summe von 30 Millionen Euro begrenzt, sodass gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ob mobil oder pflegebedürftig – eine Wohnform für jedes Alter
Viele werden sich fragen: Was ist eigentlich eine betreute Wohngemeinschaft? Und wie sieht das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft überhaupt aus?
Es handelt sich um eine Gemeinschaft von mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung, in der jeder sowohl seine eigene Häuslichkeit in seinen eigenen vier Wänden als auch das Zusammensein mit den anderen Bewohnerinnen in den Gemeinschaftsräumen leben kann. Meistens handelt es sich um Menschen, die an einer mittleren bis schweren demenziellen Erkrankung leiden. Ein ambulanter Pflegedienst betreut die Bewohner nach einem speziellen Konzept, das von den vorhandenen Kompetenzen und verbliebenen Fähigkeiten der Bewohner ausgeht und auf die Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung der Lebensqualität abzielt.
Es gibt selbst für Patienten, die eine sehr aufwendige Pflege benötigen, nämlich beatmete und intensivpflegebedürftige Menschen, spezielle Wohngemeinschaften, in denen dann auch nur besonders qualifizierte und spezialisierte Pflegedienste auf der Grundlage von Verträgen mit Krankenkassen die Pflege übernehmen.
Zusammen mit den Angehörigen werden die organisatorischen, sozialen und räumlichen Bedingungen des Zusammenlebens an die jeweiligen Bedürfnisse der Bewohnerinnen angepasst. Angehörige und Pflegedienst sorgen für einen geregelten, aber dennoch individuellen und Orientierung schaffenden Tagesablauf, der die Bewohner in die Alltagsaktivitäten und -pflichten im Verhältnis ihrer Möglichkeiten einbezieht und auf Besonderheiten und aktuelle Bedürfnisse flexibel reagiert. Dabei gilt keine Heimordnung, sondern der Bewohner lebt in seiner Wohnung und kann z. B. bestimmen, wann er frühstücken will, da er ja auch so lange schlafen kann, wie er will.
Individueller Wohnraum und selbstbestimmte Lebensweise
Vermieter können Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften sein, die spezielle Wohnungen für Senioren anbieten (behindertengerecht, rollstuhlgeeignet usw.), aber auch private Anbieter von Wohnraum erkennen ihre Chance, hier eine langfristig sichere Vermietung zu erhalten. Denn wenn ein Bewohner auszieht oder stirbt, wird die Wohnung nicht gekündigt, sondern ein neuer Bewohner zieht ein. Die Wohngemeinschaft ist eben auf Dauer angelegt.
Was diese Wohngemeinschaft so besonders und für den Gesetzgeber des PNG interessant macht, ist die Verbindung von individuellem Wohnraum, selbstbestimmter Lebensweise und fachgerechter Versorgung und Betreuung außerhalb von Heim und Klinik durch einen ambulanten Pflegedienst. Denn in der Regel haben die Bewohner dieser WGs einen durch die Pflegekasse festgestellten Pflegebedarf, der Pflege und Betreuung erforderlich macht.
Zu jedem Zeitpunkt ist Pflegepersonal vor Ort, das sich um die Bewohner kümmert, sie pflegt und versorgt und bei den alltäglichen Tätigkeiten unterstützt. Die Intensität von Pflege und Betreuung hängt immer stark von einzelnen Bewohnern ab: Demente Senioren brauchen etwas mehr Begleitung im Alltag, z. B. beim Kochen und beim Spazierengehen oder Hilfe beim Anziehen, während andere vielleicht lediglich beim Duschen etwas Hilfe benötigen. In jedem Fall ist das Pflegepersonal, das gewöhnlich 24 Stunden täglich vor Ort ist, um zu jedem Zeitpunkt eine angemessene Versorgung sicherstellen zu können, jederzeit für die Bewohner da.
Dennoch sind die Bewohner selbstständig und frei in ihren Entscheidungen. Der Pflegedienst kommt „als Gast“ in die Wohngemeinschaft und macht den Bewohnern keinerlei Vorschriften. Im Gegenteil: Als Dienstleister erbringen die Pflegekräfte Leistungen, über die sie mit den Bewohnern zuvor einen Vertrag abgeschlossen haben – unabhängig vom Mietvertrag. Und sollte die erbrachte Leistung nicht den Vorstellungen der Bewohner entsprechen, so kann der Pflegevertrag gekündigt und ein anderer Pflegedienst beauftragt werden, ohne dass ein Umzug nötig ist, wie es vielleicht in einem Seniorenheim der Fall wäre. Den Bewohnern bleibt ihr Zuhause in jedem Fall erhalten, und sie können ihr Leben leben, wie es ihnen beliebt.