Gemeinschaft gibt Sicherheit : Staatliche Förderung für Betreute Wohngemeinschaften

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Bild: CR Bilder Advita Pflegedienst GmbH

Spätestens seitdem das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2012
verabschiedet wurde, wird über das Thema Betreuung und Wohnformen im
Alter viel gesprochen. Ein wichtiges Ziel des
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, oder kurz: PNG, ist es, die ambulante
und teilstationäre Versorgung weiter zu fördern. Allen voran werden
ambulant betreute Wohngemeinschaften zum ersten Mal in einem Gesetz, das
den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung regelt, nicht
nur erwähnt, sondern regelrecht hervorgehoben. Denn Bewohner von
Wohngemeinschaften erhalten zusätzliche Leistungen (200 € pro Monat pro
Bewohner), um sich neben der sonstigen Pflege eine eigene Betreuung
„einzukaufen“. Damit sollen Alternativen zur vollstationären
Heimunterbringung gefördert werden. In erster Linie nicht einmal, weil
diese alternativen Wohnformen billiger wären, das müssen sie nicht
einmal sein, sondern um den Pflegebedürftigen das Verbleiben in einer
„normalen“ Wohnung zu ermöglichen. Und als Konsequenz davon, den Neubau
vieler neuer Pflegeheime zu verhindern, der ansonsten unweigerlich
drohen und über die Verpflichtung zur Sozialhilfe die Kommunen
überfordern würde.

Hierzu sieht das PNG sogar Fördersummen von bis zu 2.500 EUR pro
Bewohner (bist zu einer Höchstgrenze von 10.228 EUR pro
Wohngemeinschaft) vor, um neue Wohngemeinschaften beim altengerechten
Umbau ihrer Wohnung zu unterstützen. Die Gesamtförderung ist auf eine
Summe von 30 Millionen Euro begrenzt, sodass gilt: Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst.

Ob mobil oder pflegebedürftig – eine Wohnform für jedes Alter

Viele werden sich fragen: Was ist eigentlich eine betreute Wohngemeinschaft? Und wie sieht das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft überhaupt aus?

Es handelt sich um eine Gemeinschaft von mehreren Pflegebedürftigen
in einer gemeinsamen Wohnung, in der jeder sowohl seine eigene
Häuslichkeit in seinen eigenen vier Wänden als auch das Zusammensein mit
den anderen Bewohnerinnen in den Gemeinschaftsräumen leben kann.
Meistens handelt es sich um Menschen, die an einer mittleren bis
schweren demenziellen Erkrankung leiden. Ein ambulanter Pflegedienst
betreut die Bewohner nach einem speziellen Konzept, das von den
vorhandenen Kompetenzen und verbliebenen Fähigkeiten der Bewohner
ausgeht und auf die Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung der
Lebensqualität abzielt.

Es gibt selbst für Patienten, die eine sehr aufwendige Pflege
benötigen, nämlich beatmete und intensivpflegebedürftige Menschen,
spezielle Wohngemeinschaften, in denen dann auch nur besonders
qualifizierte und spezialisierte Pflegedienste auf der Grundlage von
Verträgen mit Krankenkassen die Pflege übernehmen.

Zusammen mit den Angehörigen werden die organisatorischen, sozialen
und räumlichen Bedingungen des Zusammenlebens an die jeweiligen
Bedürfnisse der Bewohnerinnen angepasst. Angehörige und Pflegedienst
sorgen für einen geregelten, aber dennoch individuellen und Orientierung
schaffenden Tagesablauf, der die Bewohner in die Alltagsaktivitäten und
-pflichten im Verhältnis ihrer Möglichkeiten einbezieht und auf
Besonderheiten und aktuelle Bedürfnisse flexibel reagiert. Dabei gilt
keine Heimordnung, sondern der Bewohner lebt in seiner Wohnung und kann
z. B. bestimmen, wann er frühstücken will, da er ja auch so lange
schlafen kann, wie er will.

Individueller Wohnraum und selbstbestimmte Lebensweise

Vermieter können Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften sein, die spezielle Wohnungen für Senioren anbieten (behindertengerecht, rollstuhlgeeignet usw.), aber auch private Anbieter von Wohnraum erkennen ihre Chance, hier eine langfristig sichere Vermietung zu erhalten. Denn wenn ein Bewohner auszieht oder stirbt, wird die Wohnung nicht gekündigt, sondern ein neuer Bewohner zieht ein. Die Wohngemeinschaft ist eben auf Dauer angelegt.

Was diese Wohngemeinschaft so besonders und für den Gesetzgeber des
PNG interessant macht, ist die Verbindung von individuellem Wohnraum,
selbstbestimmter Lebensweise und fachgerechter Versorgung und Betreuung
außerhalb von Heim und Klinik durch einen ambulanten Pflegedienst. Denn
in der Regel haben die Bewohner dieser WGs einen durch die Pflegekasse
festgestellten Pflegebedarf, der Pflege und Betreuung erforderlich
macht.

Zu jedem Zeitpunkt ist Pflegepersonal vor Ort, das sich um die
Bewohner kümmert, sie pflegt und versorgt und bei den alltäglichen
Tätigkeiten unterstützt. Die Intensität von Pflege und Betreuung hängt
immer stark von einzelnen Bewohnern ab: Demente Senioren brauchen etwas
mehr Begleitung im Alltag, z. B. beim Kochen und beim Spazierengehen
oder Hilfe beim Anziehen, während andere vielleicht lediglich beim
Duschen etwas Hilfe benötigen. In jedem Fall ist das Pflegepersonal, das
gewöhnlich 24 Stunden täglich vor Ort ist, um zu jedem Zeitpunkt eine
angemessene Versorgung sicherstellen zu können, jederzeit für die
Bewohner da.

Dennoch sind die Bewohner selbstständig und frei in ihren
Entscheidungen. Der Pflegedienst kommt „als Gast“ in die
Wohngemeinschaft und macht den Bewohnern keinerlei Vorschriften. Im
Gegenteil: Als Dienstleister erbringen die Pflegekräfte Leistungen, über
die sie mit den Bewohnern zuvor einen Vertrag abgeschlossen haben –
unabhängig vom Mietvertrag. Und sollte die erbrachte Leistung nicht den
Vorstellungen der Bewohner entsprechen, so kann der Pflegevertrag
gekündigt und ein anderer Pflegedienst beauftragt werden, ohne dass ein
Umzug nötig ist, wie es vielleicht in einem Seniorenheim der Fall wäre.
Den Bewohnern bleibt ihr Zuhause in jedem Fall erhalten, und sie können
ihr Leben leben, wie es ihnen beliebt.

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