Beratungseinsätze sind Pflicht : Sichern Sie Ihr Pflegegeld!

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Beratungseinsätze sollen die Pflegequalität sichern und vermeidbare Fehler aufdecken. Bild: Alexander Raths | Fotolia.com

Der Gesetzgeber verpflichtet alle ambulant versorgten Pflegegeldempfänger regelmäßige Beratungseinsätze durchführen zu lassen.

Deutschland wird alt. Schon im Jahr 2025 wird jeder zweite Bundesbürger über 47 Jahre alt sein. Der demografische Wandel sorgt schon jetzt dafür, dass Pflege ein immer größer werdendes Thema ist. 2017 hat die Zahl der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI drastisch zugenommen. Der Grund dafür liegt in der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Pflegegeldempfänger, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Das war auch schon zu Zeiten der Pflegestufen so. Seit Januar 2017 besteht diese Pflicht für alle Versicherten ab Pflegegrad 2 aufwärts. Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 sind ebenfalls berechtigt, sich im Rahmen dieser Beratungseinsätze bzgl. aller pflegerischen Fragen zu informieren. Pflegebedürftige, die bislang die Pflegestufe 0 hatten, wurden am 01.01.2017 automatisch in den Pflegegrad 2 eingestuft. Somit ist eine komplett neue Personengruppe seit Beginn dieses Jahres verpflichtet, die Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen.

Spezialisierte Dienstleister

Je nach Pflegegrad sind die Beratungseinsätze bis zu viermal jährlich gesetzlich vorgeschrieben, damit der Versicherte nicht Gefahr läuft das Pflegegeld gekürzt zu bekommen oder den Anspruch sogar gänzlich zu verlieren. Um diesem Szenario vorzubeugen haben sich Dienstleister wie WDS.care, eine Division der WDS GmbH, auf Pflege-Services spezialisiert. Das Unternehmen schickt eigene Pflegeexperten in die Häuslichkeiten der Versicherten und führt die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Für den Versicherten und die Pflegepersonen sind diese Einsätze vollkommen kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse zu 100 Prozent übernommen. Die Versicherten müssen keinesfalls in Vorleistung gehen.

Beratungseinsätze: Verpflichtend und sinnvoll

Die Einsätze sollen die Pflegequalität sichern und vermeidbare Fehler bei der häuslichen Pflege aufdecken. In der Regel erläutern die Pflegeexperten anfangs vorrangig die Hintergründe und die eigentliche Intention des Besuches und überzeugen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen davon, dass die Besuche der Beratung und nicht der Kontrolle durch die Pflegekassen dienen. Anschließend geht es sehr häufig um den Bedarf und die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, also beispielsweise technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel wie Händedesinfektions- und Flächendesinfektionsmittel oder Handschuhe. Auch Fragen zum Thema pflegegerechter, barrierefreier Wohnraum und der daraus resultierenden Beantragung von wohnraumverbessernden Maßnahmen sind Bestandteil der Beratungseinsätze. Zudem werden praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson gegeben, wie beispielsweise das Einüben einer richtigen Händedesinfektion. 

Auf Einhaltung der Fristen muss geachtet werden

Personen, die durch ihren Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen verpflichtet sind, regelmäßig Beratungseinsätze durchführen zu lassen, sollten darauf achten, den vorgeschriebenen Turnus einzuhalten. Wie oft genau das ist, wird im Bewilligungsbescheid mitgeteilt. Die Beratungseinsätze müssen jedoch eigenständig vereinbart werden, da die Pflegekasse die Versicherten nicht auf die Einhaltung der Beratungsfristen hinweist. Hier bietet es sich an mit dem Beratungsdienst, wie etwa WDS.care, bereits im Vorhinein die Termine zu vereinbaren, um die fristgerechte Einhaltung zu gewährleisten. Andernfalls ist die Pflegekasse befugt Leistungen zu kürzen oder sogar ganz zu streichen. Mit den Pflege-Services der Dienstleister können die Versicherten dieses Risiko aber deutlich reduzieren und Leistungen bestmöglich in Anspruch nehmen.