Digitaler Nachlass : Sorgen Sie vor! Helfen Sie Ihren Erben!

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Viele Menschen denken nicht an den digitalen Nachlass, wenn sie Vorkehrungen für das eigene Ableben treffen. ©ra2 studio | Fotolia.com

Der Tod eines Familienmitgliedes oder Freundes ist mit Schmerz und Trauer verbunden, aber auch mit ungewohnten oder gar unbekannten Aufgaben. Sich um das digitale Erbe zu kümmern, gehört vermutlich dazu. Denn bislang bedenken nicht viele Menschen dieses Thema, wenn es um Vorkehrungen für das eigene Ableben geht.

Eine Bitkom-Umfrage von 2017 zeigt, dass 80 Prozent der Deutschen nicht bestimmen, was nach ihrem Tod mit ihren digitalen Daten geschehen soll. Dennoch würden sich laut einer YouGov-Studie aus dem gleichen Jahr 48 Prozent der Befragten wünschen, dass ihre Kinder, Eltern oder Geschwister im Falle des eigenen Todes Zugriff auf ihre digitalen Daten erhalten.  Weitere 47 Prozent würden auch dem Ehepartner den Zugriff erlauben. Warum wird das Thema dann so vernachlässigt?

Niemand setzt sich gerne mit dem Tod auseinander. Nachlassregelungen und testamentarische Verfügungen werden oft weit von sich geschoben. Immerhin haben ein Viertel der Deutschen (25,8 Prozent) ein Testament oder einen Erbschaftsvertrag. Den digitalen Nachlass hingegen regeln (zumindest teilweise) 18 Prozent. Mangelnde Informationen, fehlende gesetzliche Regelungen und keine direkte rechtliche Erbfolge sind häufig die Gründe. 

Bestandsaufnahme für den digitalen Nachlass

Die eigenen digitalen Aktivitäten können sehr umfangreich sein. Die Daten befinden sich an den verschiedensten Stellen, in unterschiedlichen Formen und auf einer Reihe von Geräten oder in diversen Dateien.

• Hardware (PC, E-Books, Tablets, Smartphones, USB-Sticks, CDs, …)
• Dateien auf Betriebssystemen wie Windows, iOS oder Android
• E-Mail-Konten wie Gmail, Web.de, T-Online oder GMX
• Soziale Netzwerke wie Facebook, Google+, Instagram, LinkedIn, Xing, Twitter oder YouTube
• Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Cloud-Dienste wie Apple iCloud
• Zugangsdaten zu Online-Konten, Verträgen, Online-Shops, Bankkonten, Steuererklärungen, Online-Abos, …

Selbst zu Lebzeiten ist es nicht so einfach, den Durchblick zu behalten. Deshalb ist eine Aufstellung aller digitalen Aktivitäten sehr empfehlenswert. Sie ermöglicht einen Überblick und erleichtert später den Erben die Übernahme des digitalen Nachlasses.

Gerade für den Zugriff auf Online-Dienste wie soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man Vorkehrungen treffen, da Erben nicht zwangsläufig Zugang bekommen. Ohne entsprechende Verfügungen der Angehörigen gewähren viele Online-Dienste mit Hinweis auf den Datenschutz keinen Zugang.

Wer auf Nummer sicher gehen mag, regelt das digitale Erbe besser im Testament. Darin lässt sich festhalten, ob Online-Konten gelöscht oder Familien bestimmte Information nicht zugänglich gemacht werden sollen. Eine Person des Vertrauens kann bestimmt werden, um sich um die Umsetzung zu kümmern. Auch in einer Vorsorgevollmacht kann eine Person benannt werden, die im Krankheits- oder Todesfall die Nutzungsverträge kündigen, Konten auflösen oder Daten löschen darf. 

So sorgen Sie vor

1. Nehmen Sie den digitalen Nachlass ins Testament auf. Bestimmen Sie eine Person, die im Todesfall auf Ihre Online-Konten zugreifen darf.
2. Legen Sie fest, wer Zugriff auf Ihre E-Mail-Konten und Profile beispielsweise bei Facebook, Twitter, Google+ oder LinkedIn haben soll. Sollen die Seiten gelöscht oder in Gedenken erhalten werden?
3. Gibt es Fotos und Videos, von denen andere keine Kenntnis haben dürfen? Legen Sie fest, wer auf welche Daten zugreifen darf.
4. Listen Sie auf, welche digitalen und kostenpflichtigen Abos und Zugänge existieren, die nach dem Tod gekündigt werden müssen. Mit Apps, Spielen, digitalen Zeitschriften oder auch Streaming-Diensten kann sich schnell eine größere Summe anhäufen.
5. Hinterlegen Sie Zugangsdaten und Passwörter getrennt und verwenden Sie einen Passwortmanager. Dann ist nur ein Masterpasswort an die Erben weiterzugeben und die Übersichtlichkeit bleibt gewahrt.

So ordnen Erben den digitalen Nachlass

Was aber, wenn keine Vorsorge getroffen wurde? Verträge gehen auf Erben über und diese wissen oft gar nichts von ihnen. Da hilft es nur, den Nachlass zu sichten und sich auf Spurensuche zu begeben. Welche Online-Konten gibt es? Wie lauten die Passwörter? Wo laufen Kosten auf oder erinnern Daten an den Verstorbenen? Oft liefert der E-Mail-Verkehr des Verstorbenen wichtige Hinweise. Doch ohne Passwörter und Zugangsdaten wird es schwierig, den digitalen Nachlass zu ordnen. Und ohne die Daten kann kein Konto gelöscht werden. 

5 Schritte für Erben zum Ordnen des digitalen Erbes

• Passwörter und Zugangsdaten suchen
• Anbieter kontaktieren
• Urkunden wie Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Erbschein besorgen, um das Erbe zu legimitieren
• Sich ggf. durch Bestattungsunternehmen oder Sterbegeldversicherungen helfen lassen
• Daten sichern oder löschen

Fazit

Verschaffen Sie sich zu Lebseiten einen Überblick über Ihre Onlineaktivitäten. Listen Sie für jedes Konto die Zugangsdaten auf und halten Sie sie aktuell, damit Ihre Erben oder andere Vertrauenspersonen darauf zugreifen können. Haben Sie Daten wie Fotos oder E-Mails, die niemandem in die Hände fallen sollen? Löschen Sie sie regelmäßig.

Sie können eine Checkliste zur Auflistung der Nutzerkonten im Internet (PDF) sowie eine separate Datei für die dazugehörigen Passwörter (PDF) herunterladen. Professionelle Unterstützung in Form eines digitalen Vertrags- & Nachlassmanagers erhalten Sie mit dem IDEAL SterbeGeldplus. Dort können Sie im Online-Kundencenter nicht nur Ihre Verträge, Mitgliedschaften und Nutzerkonten hinterlegen, sondern auch Regelungen treffen, wie mit ihnen im Todesfall verfahren werden soll.