Bevorzugtes Belegungsrecht : Kein Platz im Pflegeheim frei?

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Da die Anzahl pflegebedürftiger Senioren stark ansteigt, müssen neue Pflegeimmobilien gebaut werden. ©Specht Gruppe

Beim Erwerb einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage erlangt der Käufer häufig auch ein bevorzugtes Belegungsrecht. Es sichert ihm einen Pflegeplatz zu.

Die neuesten Zahlen vom Statistischen Bundesamt sind verblüffend: Zum Jahresende 2017 lebten 3,4 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Das sind 19 Prozent mehr als im Jahr 2015 und bereits jetzt so viele, wie für das Jahr 2030 prognostiziert wurden.

Für Pflegebedürftige in Deutschland wird die professionelle Versorgung dadurch nicht einfacher: Es fehlt nicht nur am qualifizierten Fachpersonal, sondern auch an modernen Pflegeimmobilien. Schon heute ist es längst keine Seltenheit mehr, dass gut geführte Seniorenresidenzen eine Warteliste von mehr als 100 Personen haben. Das ist – vor dem Hintergrund, dass Pflegebedürftigkeit meistens plötzlich auftritt – eine schlechte Ausgangslage für die notwendige Betreuung von Senioren. Ob Unfall oder Krankheit – oft muss schnell ein Pflegeplatz her. Und wer den demographischen Wandel und seine Folgen genauer betrachtet, weiß, dass der Pflegeplatzmangel in Pflegeheimen in der Zukunft sicherlich noch steigen wird.

Das bevorzugte Belegungsrecht ist manchmal der einzige Weg, um schnell einen Pflegeplatz zu erhalten. ©Specht Gruppe

Das Interesse am altersgerechten Wohnen steigt

Es ist also kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema Wohnen im Alter auseinandersetzen. Zwar sind viele Deutsche dank bewusster Lebensweise und einer sehr guten medizinischen Versorgung bis ins hohe Alter gesund und fit, doch mit den Jahren kommen naturgemäß körperliche Einschränkungen und Gebrechen dazu. Deshalb suchen sich viele ältere Menschen barrierefreie Wohnungen, in denen sie auch bei geringer Pflegebedürftigkeit und der Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst noch wohnen bleiben können. Doch auch diese Wohnangebote sind zurzeit Mangelware. Außerdem hat die Versorgung in den eigenen vier Wänden seine Grenzen: Gerade bei Demenz oder dauerhafter Bettlägerigkeit ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung, in der 24 Stunden am Tag professionelle pflegerische Versorgung garantiert ist, unumgänglich. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes werden zurzeit etwas weniger als ein Viertel der pflegebedürftigen Menschen in einer stationären Seniorenresidenz versorgt, ab 85 Jahren sogar etwa jeder Dritte.

Wer ein Einzelzimmer in einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage kauft, erhält bei zahlreichen Anbietern automatisch ein bevorzugtes Belegungsrecht dazu. ©Specht Gruppe

Vorteil: Pflegeimmobilie als Kapitalanlage

Erwerber von Pflegeimmobilien als Kapitalanlage haben das Glück, sich keine Sorgen machen zu müssen, im Falle einer schweren Pflegebedürftigkeit keinen Pflegeplatz in einem Pflegeheim zu bekommen. Abgesehen von den finanziellen Vorteilen wie einer Rendite von bis zu fünf Prozent, einem eigenen Grundbuchblatt und dank eines langjährigen Mietvertrages kein Leerstandsrisiko, hat das Investment in eine Pflegeimmobilie noch weitere gute Eigenschaften: Zahlreiche Anbieter, darunter die Specht Gruppe aus Bremen, bieten beim Kauf eines Pflegeappartements gleichzeitig ein bevorzugtes Belegungsrecht auf einen Pflegeplatz an. Das bevorzugte Belegungsrecht erhält der Käufer beim Erwerb eines Pflegeappartements automatisch dazu. Mit dieser Vereinbarung wird ihm oder seinem Verwandten ersten Grades ein Pflegeplatz in der Pflegeeinrichtung zugesichert. Wichtig: Er hat keinen Anspruch darauf, explizit sein Pflegeappartement zu nutzen. Das bevorzugte Belegungsrecht sichert dem Käufer des Pflegeappartements lediglich das Recht auf einen möglichst schnellen Einzug in der Pflegeimmobilie zu. Sollten zu der benötigten Zeit alle Pflegeplätze in der gewünschten Seniorenresidenz besetzt sein, wird der Käufer in Hinblick auf die Warteliste bevorzugt behandelt.

Rolf Specht, geschäftsführender Gesellschafter der Specht Gruppe, sieht ein Investment in eine Pflegeimmobile als Kapitalanlage auch als positiven Effekt für die Gesellschaft. ©Specht Gruppe

Positiver Effekt für die Gesellschaft

Neben dem bevorzugten Belegungsrecht für den Erwerber haben Pflegeimmobilien als Kapitalanlage zudem noch einen weiteren positiven Effekt: „Andere dabei zu unterstützen, im Alter in einer hochwertigen Pflegeimmobilie zu verbringen, das hat einen Mehrwert für die Gesellschaft“, findet Rolf Specht, geschäftsführender Gesellschafter der Specht Gruppe. Senioren- und Pflegeinrichtungen seien Jobmotor und Begegnungszentrum für Jung und Alt zugleich.  

Hier finden Sie nähere Informationen zu Pflegeimmobilien als Kapitalanlage und dem bevorzugten Belegungsrecht oder rufen Sie uns an: 0421 / 59 49 76 09 (Ortstarif).