Gut beraten : Kostenfreie Pflegeberatung und Pflegeschulung

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Bild: AWO Nordhessen

Pflegende oder betreuende Angehörige müssen nicht professionell ausgebildet sein. Eine gute Beratung und Anleitung kann jedoch helfen Unsicherheiten vorzubeugen.

Großer Informationsbedarf

Tritt ein Pflegefall ein, suchen Betroffene oder ihre Angehörigen Antworten auf viele Fragen. Wie stelle ich einen Antrag auf eine Pflegestufe? Wie gewährleiste ich die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen zuhause? Welche Hilfen gibt es? Auf was sollte ich achten? Der Gesetzgeber hat auf diesen erheblichen Informationsbedarf reagiert und die Pflegekasse sowie die Krankenkassen angewiesen, kostenlose Beratungsleistungen zu gewähren.   

Geregelt wird der Anspruch seit dem 1. Januar 2009 im§ 45 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) Menschen, die schon Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, einen Antrag gestellt haben oder dies planen, können demnach kostenfrei Beratung zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen. Gesetzlich Versicherte wenden sich dafür an ihre Pflege bzw. Krankenkasse, privat Versicherte werden durch ein privates Versicherungsunternehmen beraten.

Der Weg zur kostenfreien Beratung

Für eine Pflegeberatung gibt es verschiedene Anlaufstellen. Die Kranken- bzw. Pflegekassen beraten entweder selbst oder haben spezielle Listen anerkannter Dienste, die eine Pflegeberatung anbieten. Bei einem erstmaligen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, ist die Pflegekasse verpflichtet, auf das Beratungsangebot hinzuweisen und entsprechende Dienste zu nennen. Dies können ambulante Pflegeeinrichtungen sein oder aber Pflegestützpunkte. Neben der vom Gesetzgeber garantierten Pflegeberatung besteht auch die Möglichkeit sich telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen. Beides eignet sich optimal, um schnell an erste Informationen zu gelangen. Während die telefonische Beratung zeitabhängig aber persönlich ist, kann eine Beratung per E-Mail anonym und unabhängig von der Zeit in Anspruch genommen werden.

Was beinhaltet eine Beratung?

Meistens stehen zunächst finanzielle, organisatorische und rechtliche Fragen im Vordergrund, die unter Umständen auch telefonisch geklärt werden können. Umfangreicher und individueller ist jedoch die Beratung im häuslichen Umfeld. Der Vorteil dabei ist, dass die Pflegeberatungskraft einen direkten Einblick in die persönliche und häusliche Situation bekommt und darauf abgestimmte Lösungen vorschlagen kann. Dazu ist je nach Lage ein einmaliges Gespräch oder eine Begleitung notwendig. Sindy Ritter-Birnbach, Pflegeberaterin der AWO Nordhessen, dazu: „Wohnungsanpassung, Essen auf Rädern, Pflegeleistungen – das sind typische Fragen. Wir geben aber auch ganz praktische Tipps, z. B. wie man einen Schwerkranken schonend umbettet.“

Hierfür gibt es extra sogenannte Pflegekurse für pflegende Angehörige. Dabei vermitteln speziell geschulte Fachkräfte wesentliche Grundkenntnisse, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung notwendig oder hilfreich sind: die neuesten Erkenntnisse in der Pflege, Tipps zur seniorengerechten Ernährung, das Erlernen von praktischen und pflegerischen Fertigkeiten, Möglichkeiten der Vorbeugung von Folgekrankheiten, der Umgang mit Medikamenten, Informationen zur Pflegeversicherung, der Einsatz von Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung oder die Betreuung Sterbender. Neben theoretischen Kenntnissen werden auch praktische Übungen durchgeführt. Dabei beschränken sich die Inhalte nicht nur auf die Pflegetätigkeit als solche, sondern berücksichtigen auch belastende Faktoren und Situationen in der Pflege. Ziel ist es, seelische und körperliche Belastungen zu minimieren und Versagensängste ab zu bauen. Deshalb wird genügend Raum gelassen, für das, was den Teilnehmern auf der Seele liegt. Fragen, Zweifel und Ängste können in Ruhe angesprochen werden. So kann der Kurs dazu beitragen, den Pflegealltag sicherer und besser zu bewältigen, und das kommt nicht zuletzt auch dem pflegebedürftigen Menschen zugute.

Qualifikation der Pflegeberater

Die komplexe Tätigkeit der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI setzt entsprechend qualifiziertes Personal voraus. Als Erstausbildungen kommen, neben einem Studium der Sozialarbeit, vor allem Ausbildungen nach dem Altenpflege- oder nach dem Krankenpflegegesetz in Betracht. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat hierzu entsprechende Empfehlungen abgegeben. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unabhängigen und neutralen Beratungsstellen gelten dieselben Anforderungen.

Die Pflegedienste der AWO Nordhessen bieten persönliche Pflegeberatung Zuhause oder in Gruppenschulungen (§ 45 SGB XI)  zur Bewältigung von Pflege und vermittelt weiterführende Hilfen.