Leben im Alter : Pflegerisiko trotz Pflegestärkungsgesetz

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Eine mögliche Pflegebedürftigkeit sollte bei der Altersvorsorge bedacht werden. Bild: Monkey Business | Fotolia.com

Beim Thema Altersvorsorge denkt das Gros der Deutschen an einen auskömmlichen Ruhestand, ausgedehnte Reisen oder das eigene Häuschen im sonnigen Süden. Pflegebedürftigkeit taucht in den Gedankenspielen dagegen selten auf. Dabei steigt das Risiko, selbst zum Pflegefall zu werden.

Noch immer ist der Glaube an die Allmacht der sozialen Sicherungssysteme bei den Bürgern weit verbreitet. Das ist erstaunlich angesichts der Tatsache, dass der Anteil derer, die dieses System finanzieren, immer kleiner und die Anzahl derer, die Leistungen daraus empfangen, immer größer wird. Auch das Pflegestärkungsgesetz II, das Verbesserungen für Pflegebedürftige vorsieht, ändert daran nur wenig.

Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, das im vergangenen November vom Bundestag verabschiedet wurde, treten erst 2017 in Kraft, so beispielsweise die Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade. In 2016 gibt es lediglich leichte Verbesserungen. So haben pflegende Angehörige nunmehr einen Anspruch auf Pflegeberatung. Neu ist auch, dass Pflegebedürftige künftig einen besseren Zugang zu Rehabilitations-Maßnahmen haben sollen. Dazu müssen medizinische Dienste mithilfe von Begutachtungsbesuchen den tatsächlichen Rehabilitationsbedarf klären.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlich durch Pflege entstehenden Kosten ab. Den erheblichen Rest haben Pflegebedürftige oder deren Angehörige aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Auch wer mit dem „Pflege-Bahr“ zusätzlich vorgesorgt hat, muss sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit ernsthafte finanzielle Sorgen machen. Nicht ohne Grund beschreiben Verbraucherschützer die Leistungen aus dieser zusätzlichen Absicherung als „mickrig“, weil es in den niedrigen Pflegestufen, in denen sich laut Statistik viele Hilfsbedürftige befinden, monatlich meist weniger als 200 Euro Leistung gibt. Was hilft dieser Betrag, wenn Hauptkosten von über 1.000 Euro monatlich auflaufen und die Beiträge für den „Pflege-Bahr“ auch im Fall der Pflegebedürftigkeit weitergezahlt werden müssen? Mit dieser Art von „Absicherung“ lässt sich die Lücke in der Pflegefinanzierung also nicht annähernd schließen.

Dabei ist die Gefahr, ein Pflegefall zu werden, kein abstraktes Lebensrisiko mehr, sondern zunehmend die Realität in Deutschland. Bei den Menschen hat inzwischen eine Sensibilisierung für das Thema stattgefunden. Denn die längere Lebenserwartung geht eben auch mit der Tatsache einher, dass immer mehr Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sind.

Hierzu wurden in der Vergangenheit vor allem Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen angeboten. Bei derartigen privaten Pflegezusatzversicherungen lässt sich die Höhe der Beiträge jedoch langfristig nicht abschätzen. Häufige Beitragserhöhungen können im Alter leicht zu einer bösen Überraschung und zu einer unkalkulierbaren Belastung für die Versicherten werden. Gerade für ältere Personen stellt dies ein großes Problem dar.

Lebensversicherer hingegen bieten Pflegerentenversicherungen mit einem dauerhaft stabilen Beitrag an. Diese haben zudem den Vorteil, dass im Pflegefall keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Denn wer pflegebedürftig wird und die dadurch entstehenden hohen Kosten zu tragen hat, sollte nicht noch zusätzlich die Beiträge für seine eigene Pflegeversicherung zahlen müssen.

Es geht beim Thema Pflege um den bestmöglichen Schutz für die letzte Lebensphase. Diese Zeit sollte nicht nur würdevoll, sondern auch ohne finanzielle Sorgen verlebt werden können.

Weitere Informationen zu Pflegerentenversicherungen finden Sie hier.