Private Pflegeversicherung : Vermögen vor den Pflegekosten schützen

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Mit einer privaten Pflegeversicherung lebt es sich sorgenfreier. Bild: goodluz | Fotolia.com

Kinder haften für Pflegekosten der Eltern: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 rückt die privaten Pflegeversicherung als Vermögensschutz in den Fokus.

„Mama, Du kommst nicht ins Heim. Wir sorgen für Dich.“ Was gut gemeint und leicht gesagt ist, kann schnell zum finanziellen Fiasko führen – und genau das ist der Regelfall. Ob gesetzliche Pflegeversicherung oder der neue Pflege-Bahr und selbst beide Absicherungen zusammen – am Ende wird es finanziell nicht reichen. Pflege ist teuer und kann schnell alles Ersparte aufzehren. Nur eine private Pflegeversicherung verhindert das, doch die haben die wenigsten Deutschen.

Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Kinder auch dann für den Pflegeunterhalt ihrer Eltern einstehen müssen, wenn das Verhältnis seit Jahrzehnten zerrüttet ist. In dem verhandelten Fall ging es um eine Forderung des Sozialamtes Bremen gegenüber einem Mann, der für die Pflegekosten für die Heimunterbringung seines Vaters rund 9.000 Euro bezahlen sollte. Der Sohn hatte den Unterhalt für den Vater mit der Begründung abgelehnt, dieser habe die Unterstützung durch vorsätzliche, schwere Verfehlungen verwirkt. Der Vater hatte die Beziehungen zu seinem Sohn bereits vor 40 Jahren abgebrochen und diesen enterbt. Der BGH sah zwar eine Verfehlung durch den Abbruch der Beziehungen, aber nicht in der Schwere, sodass sie die Verweigerung des Unterhalts begründen könnte (Az.: XII ZB 607/12).

Kinder haften für die Eltern

Das BGH-Urteil, das für die deutschen Sozialgerichte bindend ist, bekräftigt erneut den Grundsatz, der für den Pflegeunterhalt unter Angehörigen gilt: „Kinder haften für ihre Eltern“. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, beispielsweise, wenn Eltern ihre Pflegebedürftigkeit selbst – etwa durch Alkohol- oder Drogenkonsum – herbeigeführt haben. Der Vorsitzende des Familienrechtssenats beim BGH, Hans-Joachim Dose, bekräftigt durch das BGH-Urteil die Notwendigkeit für eine private, zusätzliche Pflegevorsorge. Wenn die Eltern selbst nicht bereit oder in der Lage sind, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, sollten dies nach Möglichkeit die erwachsenen Kinder für ihre Eltern tun – schon allein, um ihr eigenes Vermögen wie beispielsweise Immobilien und damit ihre eigene Altersvorsorge nicht zu gefährden. Rechtsgrundlage für den Pflegeunterhalt ist Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das schnörkellos feststellt: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“. Zusammen mit Paragraf 1360 BGB „Verpflichtung zum Familienunterhalt“ heißt das: Kinder und Ehegatten müssen damit rechnen, dass sie für den Pflegeunterhalt von Eltern oder Ehepartnern bezahlen müssen.

Sprengsatz Demographie

„Es macht keinen Sinn, den Menschen etwas vorzumachen. Ähnlich wie die Riester-Rente ist der Pflege-Bahr bestenfalls eine Teillösung im Fall der Pflegebedürftigkeit“, sagt Justyna Sprycha, Pflegeexpertin bei der IDEAL Lebensversicherung a.G. Gut, um das eigene Gewissen zu beruhigen, schlecht, wenn der Pflegefall tatsächlich eintritt. Und genau das wird bei einer alternden Gesellschaft für jeden immer wahrscheinlicher. Der Pflegefall ist kein Scheinrisiko, sondern die größte tickende Zeitbombe in Deutschland. Auch Verbraucherschützer haben das erkannt und zählen eine private Pflegeversicherung nach der Haftpflicht- und der Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen für Privatpersonen. Denn die längere Lebenserwartung geht auch mit der Tatsache einher, dass immer mehr Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sind.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Vor diesem Hintergrund muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergänzt werden um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Hier ist die Politik gefordert. Doch nicht nur für die Betroffenen selbst und deren Angehörige – auch für die sozialen Sicherungssysteme wird die Pflege zu einer echten Herausforderung. Es geht um den bestmöglichen Schutz für die letzte Lebensphase. Diese Zeit sollte nicht nur würdevoll, sondern im besten Fall auch finanziell sorglos verlebt werden können. 

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