Pflege von Angehörigen : Tipps für die Pflege von Angehörigen

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Mit der Pflege eines Angehörigen geht eine große Verantwortung einher. (Foto: rido81 | Freepik.com)

Wie geht Pflege? Wie erhalte ich Unterstützung? Angehörige zuhause zu pflegen bedeutet für den pflegenden Angehörigen viel Verantwortung und bedarf Unterstützung.

Das Pflegen von Angehörigen, wie zum Beispiel von den eigenen Eltern, den Schwiegereltern oder anderen Familienangehörigen, gehört für viele von Ihnen zum Alltag. Damit leisten Sie in Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Pflegesituation. Durch Ihren Einsatz ist es möglich, dass ein großer Teil der Pflegebedürftigen zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld betreut werden kann.

Online Pflegeschulungen für Angehörige

Die Notwendigkeit, einen Angehörigen zu pflegen, kommt jedoch oft ungeplant. Oftmals geraten Sie unvorbereitet in die Situation, dass Ihr Partner, Ihre Eltern oder andere Angehörige auf Hilfe angewiesen sind und Pflege benötigen. Umso schwieriger ist es für Sie, sich in der neuen Situation zurecht zu finden und notwendige Entscheidungen zu treffen. Von heute auf morgen entstehen Themen wie Anträge auf Leistungen aus Kranken- und Pflegekasse, körperliche Pflege, psychische Belastung oder auch der Umgang mit Demenz.

Nun gibt es Unterstützung! In kostenlosen Online Pflegeschulungen können Sie als pflegender Angehöriger ganz bequem von zuhause aus einen Online-Kurs absolvieren und sich über das Thema häusliche Pflege wie zum Beispiel zu Grundlagen, Wohnen und Pflege im Alter, Alzheimer und Demenz oder zur rechtlichen Vorsorge informieren. Und das alles KOSTENLOS!

Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen

Nehmen Sie bei der Pflege Hilfsmittel in Anspruch wie unter anderem Hausnotrufsysteme, hygienische Pflegehilfsmittel, Rollatoren oder andere Alltagshilfen für die häusliche Pflege. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Der Unterschied dabei liegt, dass Hilfsmittel von Krankenkassen übernommen werden und Pflegekassen Kostenträger für Pflegehilfsmittel sind. Durch Pflegehilfsmittelpakete, den sogenannten CuraPacks, erhalten Sie Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege im Wert von 60 Euro. Ein Pflegehilfsmittelpaket ist eine Box, die mit unterschiedlichen Pflegehilfsmitteln gefüllt ist. Die Box bekommen Sie monatlich nach Hause geschickt und wird sogar vollständig von der Pflegekasse übernommen, wenn bei der zu pflegenden Person ein Pflegegrad vorliegt. Wichtig dabei ist, dass die zu pflegende Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird, da die Pflegekassen die Kosten sonst nicht übernehmen. Sie können sich aus acht verschiedenen Varianten das Pflegehilfsmittelpaket wählen, das Ihren Bedarf entspricht oder sich mit dem CuraPack Flex Ihr Pflegehilfsmittelpaket individuell zusammenstellen. Die CuraPacks enthalten folgende Hilfsmittel im Wert von bis zu 60 Euro:

  • Flächendesinfektionsmittel
  • Händedesinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzunterlagen
  • Speiselätze

Im Gesina Shop können Sie zusätzlich zahlreiche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel entdecken, die auf den Bedarf von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ausgerichtet sind.

Verhinderungspflege

Doch was passiert, wenn Sie einmal vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um Ihre Liebsten zu kümmern und die notwendige Pflege durchzuführen? Wer übernimmt die Pflege, wenn Sie mal beruflich oder privat verhindert sind, in den Urlaub fahren möchten oder sich aus gesundheitlichen Problemen nicht um die Pflege kümmern können?

Verhinderungspflege – Was ist das?

Mit Hilfe der Verhinderungspflege gelingt es, die Pflege des Angehörigen für den betroffenen Zeitraum zu organisieren. Jeder andere Angehörige, Freunde oder auch Nachbarn können die notwendige Versorgung ersatzweise leisten. Es kann aber auch der Pflegedienst eingebunden werden. Es gibt auch die Möglichkeit der teil- oder vollstationären Verhinderungspflege, bei der der Pflegebedürftige bzw. Ihr Angehöriger für den Zeitraum, den Sie überbrücken müssen, in einem Pflegeheim versorgt wird.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden (weniger als acht Stunden) oder auch für einen oder mehrere aufeinanderfolgende ganze Tage (mindestens acht Abwesenheitsstunden der Pflegeperson). Der Gesamtanspruch der Verhinderungspflege beträgt dabei maximal 42 Kalendertage pro Jahr.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann der Pflegebedürftige selbst oder sein Bevollmächtigter beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob der Pflegebedürftige in einer eigenen Wohnung oder bei Ihnen lebt. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht auch dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst zur Unterstützung der Pflege ins Haus kommt und Sie als Angehöriger darüber hinaus die tägliche Versorgung organisieren und durchführen. Für das Beantragen von Verhinderungspflege gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) hat Ihrem Angehörigen Pflegegrad 2 oder höher bescheinigt.
  • Der Pflegegrad 2-5 besteht seit mindestens 6 Monaten.
  • Ihr Angehöriger wurde mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt (keine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim).

Verhinderungspflege beantragen

Der Antrag für Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies geschieht durch einen schriftlichen Antrag oder übersichtliche Onlineformulare der Kassen, die schnell ausgefüllt und eingereicht werden können.

Verhinderungspflegegeld

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Falls bis zum Antragsdatum keine Leistungen für Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden, können gegebenenfalls anteilige Ansprüche hinzugenommen werden (maximal zusätzliche 806 Euro). Dies ergibt einen Gesamtbetrag von maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr.

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