Vorsorge und Betreuung : Selbstbestimmtes Leben bis in den Tod

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Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wird Ihr Wille respektiert. Bild: WDS.care GmbH

Wer den eigenen Willen nicht mehr äußern kann, sollte vorgesorgt haben. Doch nur Wenige besitzen eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Plötzlich entscheidungsunfähig, ohne Vorwarnung – das passiert täglich vielen Menschen! Nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder durch Alterserscheinungen können viele Menschen ihren Willen auf einmal nicht mehr selbstständig äußern. Für solche Situationen ist es nützlich, wenn man vorher die wichtigsten Fragen geklärt hat: Wie will ich im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit behandelt werden? Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, wenn ich notfallmedizinisch behandelt werden muss und welche Therapien sollen ggf. unterlassen werden, wenn ich mich in der letzten Phase meines Lebens befinde? Wer soll Entscheidungen für mich treffen und meine Belange regeln, wenn ich das selbst nicht mehr kann? Diese Fragen sind zwar unbequem, doch sie sorgen auch dafür, dass der eigene Wille respektiert wird.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Das Marienhospital Herne hat Ende 2014 zwei Monate lang jeden notfallmäßig behandelten Patienten nach einer Patientenverfügung gefragt. Das Ergebnis dieser Umfrage: Zwei Drittel der 138 befragten Patienten besaßen überhaupt keine Patientenverfügung. Von denen, die eine Patientenverfügung aufgesetzt hatten, konnten nur 16 Patienten das Dokument vorlegen. Eine erschreckend geringe Zahl – aber leider nicht ungewöhnlich.

Oftmals ist Unwissenheit ein Faktor, der dazu beiträgt, dass so wenige Menschen eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht aufsetzen. So ist beispielsweise ein verbreiteter Irrtum, dass der Ehepartner automatisch gesetzlicher Vertreter des Patienten wird, wenn ein Fall der Entscheidungsunfähigkeit eintritt. Auch Eltern sind nicht automatisch Vormund ihrer Kinder, wenn diese bereits über 18 Jahre alt sind. Wenn man also für den Fall der Fälle vorsorgen möchte, sollte man sich sorgfältig Gedanken machen – und neben einer Patientenverfügung bestenfalls auch eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.

Was Sie beachten sollten

Wichtig ist in jedem Fall, sich intensiv mit dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen und mögliche Szenarien im Kopf durchzugehen. Wie will ich behandelt werden und wem schenke ich genug Vertrauen, dass er nach meinen Wünschen handeln und meine Belange diesbezüglich regeln darf? Online-Plattformen wie www.patientenwille.net generieren individuelle, rechtssichere und anwaltlich geprüfte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten mit einer einfachen „Ja-Nein-Abfrage“ als direkten Download. Durch die – inhaltlich und technisch – sehr verständliche Systematik ist man so innerhalb von Minuten für den Notfall gewappnet. In der Praxis zeigt sich, dass anwaltlich geprüfte Dokumente einen besonders hohen Stellenwert haben. So berichten Angehörige häufig, dass Patienten trotz Patientenverfügungen anders behandelt wurden als ursprünglich festgelegt. Ohne eine rechtssichere Niederschrift musste mit jedem Schichtwechsel und jedem neuen Arzt erneut um den Patientenwillen gekämpft werden.

Sicherheit – nicht nur für Patienten

Natürlich geben Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nicht nur den Patienten Sicherheit, sondern ebenfalls den Angehörigen. Hinter den Fragen, wie ein Mensch behandelt werden möchte und welche Maßnahmen in welchen Fällen ergriffen werden sollen, stehen sehr persönliche und emotionale Entscheidungen. Hilfreich ist es dann, nicht nur Verfügungen aufgesetzt und nahestehende Menschen bevollmächtigt, sondern auch und vor allem über den eigenen Willen gesprochen zu haben. Außerdem sollte man mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht stets so verfahren, dass insbesondere die bevollmächtigte/n Person/en, aber ggf. auch Ärzte und Notfalldienste Kenntnis vom Hinterlegungsort des Originals erlangen können. So sorgt man für sich selbst und für die Angehörigen vor, die später den niedergeschriebenen Willen vertreten und ihn durchsetzen werden.

Für weitere Informationen zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ besuchen Sie www.patientenwille.net.