Treppenlifte : Wie teuer ist ein Treppenlift?

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Körperlich Eingeschränkte gewinnen durch einen Treppenlift mehr Mobilität, Flexibilität und Selbstständigkeit. ©annastills | Freepik.com

Die Treppe ist eine der größten Alltagsbarrieren. Wenn sie zur Hürde wird, ist es wichtig, den richtigen Partner an seiner Seite zu haben.

Durch den Einbau eines Treppenliftes holen Sie sich Ihre Bewegungsfreiheit und den Komfort in Ihrem Zuhause – mit der gewohnten Sicherheit von Sonilift – zurück.

Doch mit welcher Investition müssen Sie als Nutzer eines Treppenlifts rechnen? 

Der Preis für einen Treppenlift wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Hierbei unterscheiden wir zunächst, um welche Treppenform es sich handelt. Des Weiteren ist die Etagenzahl sowie das Treppenmaß ausschlaggebend für die Kalkulation.

Die wichtigsten Faktoren für den Treppenliftkauf ergeben sich aus folgenden Fragen: 

  • Wie lang wird die Schiene? Das hängt von der Auswahl der Treppenseite ab, an der der Lift installiert werden soll und wie die Schienenführung inkl. aller möglichen Kurven im Gesamten geplant wird. 
  • Wie viele Kurven wird die Treppenliftlösung haben? 
  • Ist eine vollautomatische Klappschiene erforderlich? 
  • Wie viele Haltestellen/Parkstellen werden eingeplant? 
  • Wie schnell soll der Lift geliefert und eingebaut werden? 
  • Ist es ein neuer oder ein gebrauchter Lift? 

Unsere maßgeschneiderte Lösung mit tollem Design und neuester Innovation erleichtert Ihnen spürbar den Alltag. Gleichzeitig passt sich der Treppenlift Ihren Wohnverhältnissen optimal und unauffällig an.

Hohe Förderungen bis hin zur vollständigen Kostenübernahme des Treppenlifts möglich

Zwar erscheint die Investition für einen Treppenlift zunächst sehr hoch, doch wie wichtig ein Treppenlift sein kann, erfahren viele Menschen häufig erst, wenn bereits ein Sturz geschehen ist.

Wussten Sie, dass die Treppe eine der größten Alltagsbarrieren für ältere oder beeinträchtigte Personen ist?

Was vielen Betroffenen und Angehörigen nicht bewusst ist: Für einen Treppenlift existieren sehr viele Möglichkeiten der Förderung, sodass je nach Bundesland sogar die komplette Anlage gefördert werden kann.

Manche Anbieter von Treppenliften wie die Sonilift GmbH unterstützen Interessierte deutschlandweit dabei, alle individuell möglichen Förderoptionen voll auszuschöpfen. Sonilift bietet mit einem eigenen Förderungskonfigurator eine vollständig auf die jeweiligen Bedürfnisse und Voraussetzungen angepasste Auskunft, ob eine Förderung möglich ist und wie hoch diese ausfallen wird – und das gratis.

Erkennen Sie sich oder Ihre Angehörigen in einem oder mehreren Punkten wieder?

Treppen werden nur noch mühsam hochgekrabbelt oder unbeholfen und gefährlich heruntergerutscht?

Ihnen fehlt die eigene Kraft und so können Sie nicht ohne eine zusätzliche Person, die Sie auf der Treppe stützt, auf eine andere Etage gelangen?

Gegenstände werden akribisch auf der Treppe gesammelt, um diese nur einmal auf eine andere Etage bringen zu müssen?

Es plagen Sie Schmerzen beim Auf- oder Herabsteigen Ihrer Treppe?

Sie denken jetzt schon voller Angst über den nächsten Treppengang nach?

Sie vermeiden Etagen Ihres Zuhauses und verlagern Ihren Lebensmittelpunkt und schränken sich stark in Ihrem geliebten Alltag ein?

Das muss nicht sein!

Ihr Zuhause hat noch so viel mehr zu bieten!

Doch wann ist es wirklich an der Zeit, sich um den Einbau eines Treppenliftes und die Finanzierung oder mögliche Fördermöglichkeiten zu kümmern?

Die Sonilift-Berater informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus können Sie Ihren Treppenlift auch steuerlich absetzen.

Sofern Ihnen Kosten zum Erwerb eines Treppenliftes entstanden sind, können Sie diese unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen in Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) berücksichtigen.

Voraussetzungen:

Das Finanzamt benötigt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenliftes. Laut dem Urteil vom Bundesfinanzhof BFH Urteil vom 06.02.2014 (- VI R 61/12 BStBl 2014 II S. 458) wurde zum Thema Treppenlift ein Urteil erlassen. Im Urteil wurde entschieden, dass eine amtsärztliche Bescheinigung nicht notwendig ist. Ein ärztliches Attest ist ausreichend, um die medizinische Notwendigkeit eines Treppenliftes nachzuweisen.

Weiterhin benötigt das Finanzamt die Rechnung und den Zahlungsnachweis über den Kauf des Treppenliftes.       

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Montagekosten und die Fahrtkosten für eine Treppenlift-Installation abzusetzen. Hier können Sie sich nach § 35a Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Einkommensteuergesetzes orientieren. Die Montagekosten und die Fahrtkosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 6.000,00 Euro (davon 20 Prozent, also bis zu einer Höhe von 1.200,00 Euro steuerlich abgesetzt werden.

Tipp:

Bitte beachten Sie, dass die Kosten des Treppenliftes nur in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem der Treppenlift bezahlt wurde. Eventuelle Zuschüsse der Pflegekassen sind von den Anschaffungskosten abzuziehen.