Irrtümer zur 24-Stunden-Pflege : 6 Irrtümer zur 24-Stunden-Pflege
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Noch immer herrschen bei Pflegebedürftigen und deren Angehörige falsche Vorstellungen, was die Betreuerinnen und Betreuer leisten können und dürfen. ©Brinkmann Pflegevermittlung GmbH
Die Erwartungen sind hoch: Eine polnische Betreuungskraft ist 24/7 für die Eltern da und übernimmt alle pflegerischen Aufgaben. So einfach ist es leider nicht.
Die meisten Menschen wünschen sich, das letzte Stück des Lebenswegs zu Hause zu verbringen. In vielen Fällen ist dies nur möglich, wenn eine private Betreuungskraft aus Osteuropa einzieht. Mit der alternden Gesellschaft hat der Bedarf an der sogenannten 24-Stunden-Pflege stark zugenommen. Doch noch immer herrschen bei Pflegebedürftigen und deren Angehörige falsche Vorstellungen, was die Betreuerinnen und Betreuer leisten können und dürfen. Teils sind Irrtümer zur 24-Stunden-Pflege historisch bedingt, teils kommen sie aus dem missverständlichen Begriff. Diese Irrtümer sollten Sie kennen.
Irrtum 1: Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Es wäre so schön: 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche steht eine Betreuungskraft der Mutter oder dem Vater zur Seite. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ suggeriert dies. Bedauerlicherweise ist dies nicht der Fall. Eine wirkliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist von einer Person allein nicht zu leisten. Das lässt auch das deutsche Arbeitsrecht nicht zu. Die Arbeitszeit darf durchschnittlich acht Stunden am Tag bei einer Sechstagewoche nicht überschreiten. Dazu zählt auch die Bereitschaftszeit, also die Zeit, in der die Betreuungskraft vor Ort sein muss, um eine Aufgabe zu erledigen.
Irrtum 2: Rund-um-sorglos-Pflege
Der Begriff „Pflege“ ist missverständlich. Eine 24-Stunden-Pflege übernimmt die Grundpflege. Diese umfasst Waschen, Duschen, Zähneputzen, Haarkämmen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Toilettengang, einschließlich Hygienemaßnahmen sowie – bei Bedarf – Füttern.
Eine medizinische Pflege, wie sie ambulante Pflegedienste ausüben, dürfen die Betreuungskräfte in der Regel nicht durchführen. Dies ist examinierten Pflegekräften vorbehalten. Zu den Tätigkeiten gehören: Medikamente verabreichen, Blutdruck messen, eine Spritze setzen oder den Verband sowie die Dokumentation der medizinischen Maßnahmen. In den meisten Fällen ergänzt die 24-Stunden-Pflege die ambulante Pflege. Spätestens ab Pflegegrad 3 sollte ein ambulanter Pflegedienst eingebunden werden.
Zudem geht es nicht ohne die Mitarbeit der Angehörigen. Denn erstens steht – wie gesagt – die Betreuungskraft keine 24 Stunden zur Verfügung. Und zweitens sind die Kinder oder Enkelkinder wichtige Ansprechpartner. Wenn Sie also hoffen, mit einer 24-Stunden-Pflege komplett aus der Verantwortung zu sein, werden Sie enttäuscht. Die Betreuung dient Ihrer Entlastung und gibt Sicherheit.
Irrtum 3: Polnische Betreuungskraft
Wenn von „häuslicher 24-Stunden-Betreuung“ die Rede ist, denken viele zuerst an Polen. Zwar kommt die Mehrheit der Betreuerinnen und Betreuer nach wie vor aus Polen, aber der Anteil der Betreuungskräfte aus anderen osteuropäischen Ländern steigt von Jahr zu Jahr. So gab im Jahr 2022 fast die Hälfte der Vermittlungsagenturen an, auch Menschen aus Rumänien und Bulgarien zu vermitteln. Führende bundesweit tätige Vermittlungsagenturen wie die Brinkmann Pflegevermittlung verhelfen mittlerweile auch Frauen und Männer aus Litauen, Estland, Tschechien oder der Slowakei zu einer Anstellung.
Irrtum 4: Nur Frauen pflegen
Unser Bild der 24-Stunden-Pflege ist weiblich. Das stimmt nicht. Immer mehr Männer arbeiten als Betreuer. Etwa jede vierte 24-Stunden-Pflege ist männlich. In der Qualifikation stehen sie ihren Kolleginnen in nichts nach. Vor allem, wenn schwere körperliche Arbeit gefragt ist, zum Beispiel bei bettlägerigen Menschen, sind männliche Pflegekräfte eine gute Wahl. Viele Senioren schätzen auch die Betreuung durch eine Person des gleichen Geschlechts, weil sie sich bei der Körperpflege schämen oder weil sie gleiche Interessen erwarten.
Irrtum 5: Die Pflegeversicherung zahlt
Oft glauben Angehörige, dass die Pflegeversicherung für die Betreuung aufkommt. Die Pflegeversicherung zahlt jedoch nicht für eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft. Die Kosten müssen von der Familie getragen werden. Pflegebedürftige können jedoch einen Teil der Kosten über das Pflegegeld abdecken. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, können das Pflegegeld für die Betreuungskraft verwenden. Die Höhe des Pflegegeldes ist je nach Unterstützungsbedarf gestaffelt.
Irrtum 6: Illegal
Immer wieder hört man, eine 24-Stunde-Pflege sei nicht mit den deutschen Gesetzen konform. Das ist Unsinn – sofern Sie eine legale Form der Betreuung wählen. Schwarzarbeit und eine wirkliche 24-Stunden-Bereitschaft sind nicht zulässig, da sie weder mit dem deutschen Steuerrecht noch mit dem Arbeitsrecht vereinbar sind. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es Ihnen, einen EU-Bürger anzustellen oder als Selbstständigen zu beauftragen. Am häufigsten kommt das sogenannte Entsendemodell zur Anwendung. Ausländische Unternehmen entsenden ihre Mitarbeiter in einen deutschen Haushalt. Dabei helfen Vermittlungsagenturen.