Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege : Welche Aufgaben übernimmt die sogenannte 24-Stunden-Pflege?
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Mit einer 24-Stunden-Pflege stellen Familienmitglieder die Betreuung einer angehörigen Person sicher, ohne dass die zu betreuenden Personen ihr gewohntes heimisches Umfeld verlassen müssen.
Diese Form der Betreuung erleichtert Angehörigen die alltägliche Pflege der hilfsbedürftigen Person. Zudem entfällt ein stressiger Umzug, der alle Beteiligten zusätzlich belasten würde. Typische Aufgaben einer 24-Stunden-Pflege erstrecken sich von der Grundversorgung bis hin zu sozialen Aktivitäten. Der Fokus all dieser Aufgaben richtet sich stets darauf, die individuellen Bedürfnisse der hilfsbedürftigen Person zu berücksichtigen.
Erstes Aufgabengebiet: Grundpflege
Die Betreuungskräfte leisten Hilfe bei der Grundpflege der Pflegebedürftigen, was das Unterstützen bei alltäglichen Körperpflegeaufgaben wie Waschen, Baden, Duschen, sowie der Mund-, Haar- und Rasur Hygiene einschließt. Bei Bedarf unterstützen die Betreuungskräfte bei Inkontinenzversorgung und geben Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung. Zur Grundpflege zählen ebenfalls Tätigkeiten wie das An- und Ausziehen oder Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen. Falls erforderlich stehen die Betreuungskräfte den pflegebedürftigen Personen ebenfalls bei der Nutzung von Gehhilfen oder bei einer allgemeinen Gehschwäche zur Seite.
Über die Grundpflege erhalten Pflegebedürftige Unterstützung bei täglichen Herausforderungen, die sie nicht mehr allein bewältigen können. Im Gegenzug betrifft diese Form der Unterstützung jedoch sehr persönliche und intime Lebensbereiche. Umso wichtiger ist es deshalb, die 24-Stunden-Betreuungskräfte sorgfältig auszuwählen.
Zweites Aufgabengebiet: Ernährung
Ein weiteres Aufgabengebiet bezieht sich auf die Ernährung der pflegebedürftigen Person. Aus gesundheitlichen Gründen ist es für viele Pflegebedürftige schlichtweg unmöglich, Lebensmitteleinkäufe zu erledigen und sich ihre Mahlzeiten selbst zuzubereiten. Diese Aufgaben übernimmt meist die 24-Stunden-Betreuungskraft. Möglicherweise kochen die Betreuungskräfte und Pflegebedürftige die Speisen gemeinsam, um die Aktivität der pflegebedürftigen Person zu fördern. Zudem sollten Betreuungskräfte ärztliche Vorgaben in Bezug auf die Ernährung für die zu betreuende Person in den Speiseplan einbeziehen. Bei Bedarf kümmert sich das Betreuungspersonal darum, die Nahrung mundgerecht zuzubereiten.
Drittes Aufgabengebiet: Hauswirtschaft
Um ein würdevolles Leben im angenehmen Umfeld zu führen, müssen die eigenen vier Wände sauber und ordentlich sein. Doch im Falle einer Krankheit oder im höheren Alter ist Hausarbeit für Betroffene zumeist eine sehr hohe Belastung. 24-Stunden-Betreuungskräfte übernehmen Aufgaben der Hauswirtschaft zum Teil oder gar komplett, um Pflegebedürftige zu entlasten und das Wohnen in einem sauberen Umfeld zu ermöglichen. Wichtige Tätigkeiten in der Hauswirtschaft sind daher das Aufräumen, Staubsaugen, Wischen oder das tägliche Bettenmachen. Neben dem Waschen und Bügeln der Bekleidung fallen häufig weitere Arbeiten wie die Versorgung von Haustieren, leichte Gartenarbeit und Pflanzenpflege an. Können Betreuungskräfte und Pflegebedürftige einige Aufgaben gemeinsam erledigen, stärkt sich die Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten. Diese Aktivitäten fördern zudem die Selbstständigkeit der hilfsbedürftigen Personen.
Viertes Aufgabengebiet: Soziale Aktivitäten
Je pflegebedürftiger Personen sind, desto häufiger leben sie sozial isoliert. Infolgedessen leiden viele Pflegebedürftige unter psychischen Belastungen. Eine soziale Begleitung durch 24-Stunden-Betreuungskräfte kann dazu beitragen, den Alltag der Pflegebedürftigen deutlich zu verbessern. Deshalb ist das Betreuungspersonal gefordert, um Besuche von oder bei Mitmenschen zu organisieren und Cafébesuche oder Spaziergänge zu planen. Können Personen mit Handicap ihr heimisches Umfeld nicht mehr verlassen, sind soziale Aktivitäten wie gemeinsame Gespräche, das Vorlesen von Büchern oder gemeinsame Spiele gut geeignet. Zudem unterstützen Betreuungskräfte die Betroffenen bei Arzt- oder Therapiebesuchen. Sitzen pflegebedürftige Personen bereits im Rollstuhl, verbessern soziale Aktivitäten häufig die Mobilität der Betroffenen. Deshalb ist eine soziale Begleitung unerlässlich, um die physische und psychische Mobilität älterer Menschen oder anderer Betroffener zu steigern. Hierbei ist es wichtig, die soziale Betreuung den Vorstellungen und Bedürfnissen der pflegebedürftigen Personen anzupassen.
Welche Aufgaben darf eine 24-Stunden-Pflegekraft nicht ausführen?
Die 24-Stunden-Pflege ist vielmehr eine Betreuung als medizinische Pflege. Diese Anforderung ist dem Umstand geschuldet, dass Betreuungskräfte zumeist keine Pflegeausbildung absolviert haben. Aus dem Grund dürfen die Betreuungskräfte beispielsweise keine Spritzen setzen. Zusätzlich zu gesetzlichen Einschränkungen dürfen Betreuungskräfte keine Entrümpelungs- oder schwere Gartenarbeiten durchführen. Zudem ist es ihnen untersagt, wegen der erhöhten Unfallgefahr Fenster zu putzen. Welche Tätigkeiten die Betreuungskräfte im Einzelnen übernehmen, sollte im Vorfeld detailliert mit den Betreuungskräften und im Zweifel auch mit der Vermittlungsagentur besprochen werden.
Missverständnisse hinter dem Begriff „24-Stunden-Pflege“
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass eine 24-Stunden-Betreuungskraft rund um die Uhr für hilfsbedürftige Personen zur Verfügung steht. Aus rechtlicher Sicht ist es nicht gestattet, Arbeitskräfte ohne jegliche Pausen und Freizeit anzustellen. Die 24-Stunden-Pflege unterliegt hierzulande gültigen arbeitsrechtlichen Mindeststandards und Rahmenbedingungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Betreuungskräfte durch Agenturen vermittelt oder direkt bei den Haushalten angestellt sind. Pro Woche arbeitet das Betreuungspersonal durchschnittlich 40 Stunden in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat. Die Arbeitszeit erstreckt sich auf die Phasen, in denen pflegebedürftige Personen auf konkrete Unterstützung angewiesen sind oder Aufgaben zur Haushaltsführung anfallen. Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ bezieht sich zumeist auf den Anspruch, tagsüber anwesend zu sein und im Bedarfsfall eingreifen zu können.
Ist die 24-Stunden-Pflege legal?
Hierzulande gibt es drei legale Varianten der 24-Stunden-Pflege. Die gängigste Lösung ist das Entsendemodell.
24-Stunden-Pflege mit Entsendemodell
Bei diesem Modell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen aus Osteuropa angestellt und wird für eine festgelegte Zeitspanne von diesem Unternehmen in einen Haushalt in Deutschland entsandt. Alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Sozialabgaben werden vom ausländischen Unternehmen übernommen und an die entsprechenden Behörden abgeführt. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt über die sogenannte A1-Bescheinigung. Sowohl die Kunden als auch die Betreuungskräfte erhalten lokale Unterstützung von deutschen Vermittlungsagenturen.
Direkte Anstellung von Betreuungspersonal
Stellen Familien selbst eine 24-Stunden-Betreuungskraft ein, agieren sie als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. In dieser Konstellation sind Familien als Arbeitgeber zwar weisungsbefugt – doch im Gegenzug müssen sie behördliche Auflagen erfüllen. Die Familien müssen unter anderem Regelungen zum Mindestlohn, im Krankheitsfall oder zu Lohnfortzahlungen beachten. In der Praxis kommt das Modell aufgrund des hohen Aufwands sowie hoher Kosten eher selten zum Einsatz.
Beauftragung von selbstständigen Betreuungskräften
Weiterhin ist es legal, selbstständige, freiberufliche Betreuungskräfte zu beauftragen. Allerdings nutzen die meisten Familien dieses Modell ebenfalls nicht, da dadurch schnell das Risiko der sogenannten Scheinselbständigkeit entsteht. Auch wenn die selbständigen Unternehmer zwar oftmals für mehrere Pflegebedürftige tätig sind, drohen den Auftraggebern Nachzahlungen von Versicherungsleistungen sowie Sozialabgaben. Wer dieses Modell umgehen und sich ausführlich beraten lassen möchte, kann sich an erfahrene Agenturen wenden.