Betreutes Wohnen
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Einrichtungstyp
Träger / Betreiberinformationen
Allgemeine Informationen
Gelegen in der schönen Weinstadt Radebeul, ca. 5 km von der Landeshauptstadt Dresden entfernt, befindet sich zwischen idyllischen Weinbergen unsere Seniorenresidenz "Am Weinberg" GmbH im Körnerweg 5.
Die Große Kreisstadt Radebeul feierte 2009 ihr 660-jähriges Jubiläum. Vom eigenwilligen Reiz der Landschaft fühlten sich schon immer Künstler und Wissenschaftler angezogen. Radebeul, vor allem durch den Weinanbau bekannt, bietet für alle etwas. Angefangen von der landschaftlich schönen Gegend, bis hin zu den kulturellen Angeboten.
In unmittelbarer Nähe des Standortes liegt ein Kleinzentrum mit diversen Nahversorgungen (z.B. Plus-Markt, Bäcker, Bank, Apotheke, Krankenkasse, Fleischer). Ca. 300 m entfernt ist das Krankenhaus von Radebeul. Eine betreute Wohnanlage mit ca. 50 Wohnungen grenzt unmittelbar das Gelände des Pflegeheimes an. Die Volkssolidarität hat ihren Geschäftssitz unmittelbar vor dem Objekt.
Unser Pflegeheim liegt mit Blick, auf der einen Seite auf die Weinberge und auf der anderen Seite in ca. 100 m Entfernung an die Meißner Straße in Radebeul. Das sanierte Objekt bietet auf 4 Etagen ca. 73 Pflegeplätze an.
Die Eröffnung erfolgte zum 01.03.2001.
Leistungen der Pflege
Wir bieten dem Bewohner die in seiner Situation erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung an. Die Pflege dient auch dazu, die Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimmerung vorzubeugen.
Ziel ist es, dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben und dabei seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Entsprechend den Hilfewünschen und dem Hilfebedarf gewähren wir dem Bewohner gemäß unseres Pflegemodelles Pflegemaßnahmen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.
Die bestehenden Lebensgewohnheiten des Bewohners werden innerhalb der Pflege berücksichtigt. Bei allen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit von Pflegeleistungen seitens des Bewohners. Sollte der Bewohner durch Krankheit oder Behinderung am Ausdruck seines Willens gehindert sein oder ist der Wille nicht erkennbar, so werden wir nach Absprache mit den dem Bewohner nahe stehenden Menschen bzw. Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuern so im Sinne des Bewohners handeln, wie er selbst entscheiden würde, wenn er es könnte.
Zu den Leistungen der vollstationären Pflege gehören: