Alle Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege : Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege – So klappt es
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Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege gilt es einen sicheren Rahmen zu schaffen, damit sich alle Beteiligten wohlfühlen. ©Brinkmann Pflegevermittlung GmbH
Wer sich für eine sogenannte 24-Stunden-Pflege entschieden hat, steht vor der schwierigen Frage: Welche baulichen, rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Für immer mehr Menschen ist es die ersehnte Entlastung: Eine Betreuungskraft – meist aus Osteuropa – zieht für eine begrenzte Zeit in die Wohnung oder das Haus eines pflegebedürftigen Menschen. Sie kümmert sich um den Haushalt, hilft bei der Grundpflege wie Duschen und Waschen und leistet Gesellschaft. Die Pflegebedürftigen können weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause leben. Pflegeeinrichtungen und Angehörige werden entlastet. Diese Form der Betreuung braucht einen sicheren Rahmen, damit sich alle Beteiligten wohlfühlen.
Wohnliche Voraussetzungen: Zuhause auf Zeit
Die Betreuungskraft wohnt im Haus oder der Wohnung des pflegebedürftigen Menschen. Eine Grundvoraussetzung ist ein eigenes Zimmer (oder eine eigene Wohnung) für die Betreuerin oder den Betreuer. Das Zimmer muss möbliert und abschließbar sein. Zur Grundausstattung gehören ein Bett, ein Schrank, ein Tisch, ein Stuhl und Lampen. Am schönsten ist es, wenn die Betreuungskraft ihre persönliche Note mit in das Zimmer einbringen kann.
Ein fensterloser Kellerraum ist nicht erlaubt, da das Zimmer über ein Fenster mit Tageslicht verfügen muss. Schließlich verlässt die Betreuungskraft ihr eigenes Zuhause für mehrere Wochen am Stück. Auch sie muss sich wohlfühlen.
Ein eigenes Badezimmer ist nicht erforderlich. Es muss aber ein uneingeschränkter Zugang zu Bad und Toilette gewährleistet sein. Gleiches gilt für die Küche. Die Betreuungskraft hat das Recht, die Küche einschließlich der Ausstattung wie Kühlschrank und Herd zu nutzen. Und sie hat Anspruch auf freie Verpflegung.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, ist ein Internet- und Telefonanschluss.
Rechtliche Voraussetzungen: Versicherungen und Co.
Grundsätzlich ist die 24-Stunden-Betreuung legal. Es gibt jedoch einige arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, die Sie unbedingt einhalten sollten, um Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu vermeiden. In der Praxis gibt es drei Möglichkeiten. Die gängigste und rechtlich sicherste Variante ist das Entsendemodell – sofern Sie eine seriöse Vermittlungsagentur einschalten wie die Brinkmann Pflegevermittlung. Beim Entsendemodell beauftragen Sie ein ausländisches Unternehmen, die Betreuungskraft nach Deutschland zu entsenden. Den Vertrag schließen Sie mit dem Unternehmen ab. Die Suche und Vermittlung übernehmen eine Agentur, die auch die rechtlichen Vorgaben wie die rechtmäßige Abführung von Sozialabgaben und Krankenkassenbeiträgen sowie die Einhaltung des Mindestlohns und des Urlaubsanspruchs prüft. Wichtig zu wissen: Die zu Ihnen entsandte Betreuungskraft bleibt in ihrem Heimatland über das entsendende Unternehmen sozialversicherungspflichtig.
Eine zweite Option ist: Sie stellen die Betreuungskraft selbst an – und werden so zum Arbeitgeber. Damit übernehmen Sie gleichzeitig alle Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers. Sie müssen sich um die Sozialabgaben und Versicherungen kümmern und für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sorgen. Es versteht sich von selbst, dass Schwarzarbeit von Betreuungskräften nicht legal ist.
Die dritte Möglichkeit ist die Betreuung durch eine selbstständige Betreuungskraft. Hier taucht jedoch häufig das Problem der Scheinselbstständigkeit auf, wenn die Person nur für Sie arbeitet. Zudem sind diese Personen nur schwer zu finden.
Rechtlich ist außerdem wichtig zu wissen: Betreuungskräfte sind meist keine examinierten Pflegekräfte. Sie dürfen keine medizinischen Leistungen wie Verbände wechseln oder Spritzen setzen.
Apropos Versicherung: Soll die Betreuungskraft in dieser Zeit das Auto nutzen, um etwa Einkäufe zu erledigen oder die Seniorin oder den Senior zum Arzt fahren, muss die Kaskoversicherung einen Fremdfahrer zulassen.
Persönliche Voraussetzungen: Menschen für Menschen
Eine Betreuung im häuslichen Umfeld hat immer eine sehr persönliche, emotionale Komponente. Ein Mensch ist für einen anderen Menschen da. Für die Pflegebedürftigen heißt es zudem: Plötzlich ist eine neue Person im vertrauten Heim. Das ist eine Umstellung, auf die sich alle im Vorfeld einstellen sollten. Eine gewisse Offenheit und Toleranz müssen gegeben sein.
Auch die Angehörigen haben oft falsche Vorstellungen von der Betreuungskraft. Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ suggeriert, dass die Betreuerin oder der Betreuer rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dem ist nicht so. Die Arbeitszeit darf bei einer Sechs-Tage-Woche durchschnittlich acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Dazu zählt auch die Bereitschaftszeit. Die Angehörigen werden also nicht völlig aus ihrer Verantwortung entlassen.
Es ist daher sinnvoll, die Aufgabenbereiche klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese Aufgaben können je nach Pflegebedürftigkeit sehr unterschiedlich ausfallen. Manche Menschen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, sei es durch Krankheit oder Übergewicht. Andere leiden an Demenz und benötigen daher mehr Aufmerksamkeit. Im Idealfall weiß das die Betreuungskraft im Vorfeld und kann sich darauf einstellen. Das erleichtert die Eingewöhnung. Vermittlungsagenturen wie die Brinkmann Pflegevermittlung versuchen bei der Suche auf die persönlichen Vorstellungen und Gegebenheiten einzugehen. Die Vermittlungsagenturen beraten auch, wenn es während der Betreuungsphase zu Beschwerden kommt. Können persönliche Differenzen nicht geklärt werden, suchen sie Ersatz.