Treppenlifte : Gewährleistung und Garantie beim Kauf eines Treppenlifts
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Mit einem Treppenlift können folgenschwere Stürze vermieden werden. ©wavebreakmedia_micro | Freepik.com
Was ist der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und der Garantie beim Kauf eines Treppenlifts? Und worauf müssen Sie als Endkunde überhaupt achten? Dies erfahren Sie in diesem Artikel!
Mobilität beugt Isolation vor
Wenn Menschen im Alter weniger fit und beweglich sind, können selbst einfachste Strecken im eigenen Zuhause zur Tortur werden. Schlimmer noch: Ein Sturz auf der Treppe ist für ältere Personen meist mit Knochenbrüchen und anderen schweren Verletzungen verbunden. Häufig bleiben gar unheilbare Schäden zurück.
Die einfachste Möglichkeit, um solch einem Schreckensszenario vorzubeugen und im Alter dennoch in den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist die Installation eines Treppenlifts. Ein moderner Treppenlift verhindert nicht nur Stürze und verhilft zur Mobilität, er trägt auch dazu bei, dass das besonders im Alter so wichtige Sozialleben fortgeführt werden kann. Was fitten, mobilen Menschen oft nicht bewusst ist: Allein durch die Angst vor dem Treppensteigen begeben sich viele ältere Menschen in die soziale Isolation. Häufig trauen sie sich nicht, ihre Mitmenschen um Hilfe zu bitten.
Um dieser Isolation proaktiv entgegenzuwirken, bietet Sonilift Treppenlifte an. Diese bringen Sie oder Ihre Angehörige sicher von Etage zu Etage.
Doch was geschieht, wenn der Treppenlift streikt? Welche Garantie oder Gewährleistungsansprüche stehen Ihnen als Nutzer zu?
Was ist der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und einer Garantie?
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt ab Übergabe der Neuware zwei Jahre.
Die Gewährleistung greift bei mangelhafter Leistung. Ein Mangel liegt beispielsweise dann vor, wenn das Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
Ihr Ansprechpartner ist dabei stets der Händler oder der Hersteller.
Die Gewährleistung kann weder vom Händler noch vom Hersteller des Produkts verkürzt oder ausgeschlossen werden. Die Garantie ist dagegen nur teilweise gesetzlich geregelt. Sie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Die Garantiebedingungen (Leistung, Umfang, Dauer) legt meist der Treppenlift-Anbieter fest.
Sonilift-Tipp: Die Garantie muss den Hinweis enthalten, dass die gesetzlichen Rechte dadurch nicht eingeschränkt werden.
Seien Sie hier besonders vorsichtig, denn Garantieinhalte können sehr vielfältig und undurchsichtig sein. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich diese Bedingungen im Vorfeld ganz genau anzuschauen und kritisch zu hinterfragen!
Häufig sind Garantien beschränkt und umfassen nur bestimmte Teile oder Eigenschaften eines Produkts. Dabei werden nur die Ersatzteile selbst, nicht jedoch weitere Kosten abgedeckt. Teile, die dem Verschleiß unterliegen, sind sogar davon ausgeschlossen. Oftmals setzt eine Garantie auch einen sorgsamen Umgang, die bestimmungsgemäße Verwendung oder regelmäßige Wartungen voraus.
Die Länge der Gewährleistung richtet sich nachfolgenden Kriterien:
- Ab Übergabe der Ware können Sie als Käufer zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Händler bzw. Verkäufer geltend machen.
- Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf bis zu ein Jahr möglich.
- Hinzu kommt die Beweiserleichterung in den ersten sechs Monaten.
Innerhalb der ersten sechs Monate ab der Übergabe tritt eine Beweiserleichterung ein. Dann wird nämlich vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag. Deshalb muss bei einer Reklamation innerhalb der ersten sechs Monate zunächst nur der Mangel an sich bewiesen werden.
Offensichtlich gibt es hier einiges zu beachten und vor allem zu hinterfragen! Wir von Sonilift möchten Sie dabei unterstützen, die richtige Wahl für Ihren neuen Treppenlift zu treffen.
Denn häufig bekommen wir darüber hinaus die Frage: Wie sinnvoll ist ein Wartungsvertrag für einen Treppenlift? Rentiert sich dieser überhaupt?
Bei einem Sonilift-Treppenlift handelt es sich um eine qualitativ gut ausgereifte Maschine. Sie bringt Sie sicher von Stockwerk A zu Stockwerk B – und das jeden Tag. Die Frage, die Sie sich allerdings stellen sollten, ist: Wie lange funktioniert diese „Maschine“, wenn sie nicht gepflegt – sprich: gewartet – wird?
Wenn Sie sich beispielsweise ein neues Auto kaufen, haben Sie darauf Garantie. Trotzdem gehen Sie damit regelmäßig zum Kundendienst und zum Service, nicht wahr?
Und genau so ist es auch bei Ihrem Treppenlift. Ein Treppenlift muss da sein, wenn er gebraucht wird. Und er sollte auch immer funktionieren!
Schließlich ermöglicht er Ihnen ein barrierefreies Zuhause und bietet ihnen eine neue Art der Selbstständigkeit. Dank des Treppenliftes können Sie sich sicher auf der Treppe und in Ihren eigenen vier Wänden bewegen und Ihre wertvolle Zeit richtig nutzen!
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Treppenlift mindestens einmal im Jahr warten zu lassen. Dadurch haben sowohl Sie als auch wir die größtmögliche Sicherheit, dass Ihr Lift immer einsatzfähig ist.
Vertrauen Sie auf Sonilift! So kommen Sie sicher an Ihr Ziel!
Profitieren Sie von exzellentem Service und einer umfassenden Beratung. Sicher, flexibel, barrierefrei leben – garantiert möglich mit Sonilift an Ihrer Seite.