Pflegehilfsmittel : Pflegehilfsmittel beantragen: So geht‘s!
- -Aktualisiert am
Pflegehilfsmittel beantragen ©fizkes | adobe.stock.com
Pflegehilfsmittel dienen dazu, die häusliche Pflege zu ermöglichen und zu vereinfachen. Unterschieden werden technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sind alle Pflegehilfsmittel aufgelistet, die von den Kassen übernommen werden.
Technische Pflegehilfsmittel sind unter den Produktgruppen 50 bis 53 im Hilfsmittelverzeichnis zu finden. Es handelt sich um Produkte die, die Pflege erleichtern, die selbstständige Lebensführung länger aufrechterhalten und Beschwerden lindern. Technische Pflegehilfsmittel können beispielsweise Pflegebetten, Waschsysteme, wiederverwendbare Produkte wie waschbare Bettschutzeinlagen (diese sind zum Teil auch in Pflegehilfsmittelboxen, wie der berrybox, enthalten), Notrufsysteme oder Lagerungsrollen sein.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Sie dienen dazu sich und den zu Pflegenden vor Infektionen zu schützen. Zu finden sind diese Produkte im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 54.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Eine ärztliche Verordnung wird nicht benötigt. Denn Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben all diejenigen, die einen Pflegegrad vorweisen können und die im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden.
Wo kann man Pflegehilfsmittel beantragen?
Die Übernahme der Kosten kann man direkt bei den Pflegekassen beantragen. Eine Vorlage dafür können Sie von Ihrer Kasse zur Verfügung gestellt bekommen. Sollten Sie Pflegehilfsmittel über einen Versorger beziehen, wird dieser in der Regel für Sie die Pflegehilfsmittel beantragen sowie auch abrechnen. So können Sie sich die passenden Produkte aussuchen, den Antrag online ausfüllen und den Rest übernimmt Ihr Dienstleister für Sie.
Pflegehilfsmittel beantragt und genehmigt – was nun?
Jetzt übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die Sie benötigen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Pflegehilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt bekommen, dies geschieht vor allem bei den teureren Produkten, die nicht individuell für den Pflegebedürftigen angepasst werden müssen, wie beispielsweise Pflegebetten. Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel ist das natürlich nicht der Fall. Die einfachste Variante ist hier, dass Sie sich für einen Dienstleister, wie beispielsweise für die berrybox von BUNZL Healthcare, entscheiden. Dort wählen Sie die Produkte, die Sie benötigen und füllen online den Antrag aus. Die Antragstellung und Abrechnung übernimmt der Versorger für Sie. Nun können Sie sich zurücklehnen: Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden Ihnen regelmäßig direkt nach Hause geliefert.
<<< zurück zur Übersicht „Pflegehilfsmittel“