Pflegehilfsmittel-Pauschale : Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale?
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Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale? ©NDABCREATIVITY | adobe.stock.com
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen, haben Personen mit Pflegerad ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel. Kosten hierfür werden von der Pflegeversicherung übernommen.
Es wird zwischen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterschieden, daher unterscheiden sich auch die Pauschalen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale
Sie benötigen keine Verordnung vom Arzt für Pflegehilfsmittel, um berechtigt zu sein und die Kosten für diese von der Pflegekasse erstattet zu bekommen. Lediglich folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie oder die Person, die Sie pflegen hat einen Pflegegrad.
- Die pflegebedürftige Person lebt noch zu Hause, bei der Familie, in einer WG oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Die Pflege wird von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen.
Wie hoch ist die Pauschale für Technische Hilfsmittel?
Technische Hilfsmittel sind tendenziell teurer und für einen längeren Zeitraum bestimmt. Wenn diese Produkte nicht direkt auf den Patienten abgestimmt werden müssen, können die Pflegekassen auch veranlassen, dass Produkte, wie beispielsweise ein Pflegebett, leihweise an die pflegebedürftige Person ausgegeben werden. Für technische Hilfsmittel, die nicht leihweise überlassen werden, gilt ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent. Die maximale Zuzahlung, die auf Sie zukommen kann, liegt bei 25 Euro. Den Rest übernimmt die Pflegekasse für Sie.
Wie hoch ist die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben die Pflegekassen eine Pflegehilfsmittel-Pauschale von bis zu 40 Euro veranschlagt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Pflegehilfsmittel-Pauschale für bestimmte Produkte, im Mai 2020, vorübergehend auf 60 Euro angehoben. Dies wurde aber mit dem 31. Dezember 2021 wieder auf 40 Euro abgesenkt. Die Anbieter von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie beispielweise BUNZL Healthcare mit der berrybox, bieten in der Regel bereits unterschiedliche Paketzusammenstellung an, die innerhalb der aktuell geltenden Pauschale liegen. Sollten Sie sich eine individuelle Box zusammenstellen, werden Sie auch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale hingewiesen. Daher müssen Sie sich über etwaige Änderungen keine Gedanken machen.
Sollten Sie mehr oder andere Produkte benötigen, die die Pflegehilfsmittel-Pauschale nicht abdeckt, haben Sie natürlich die Möglichkeit, diese beispielsweise online über www.berrycare.de dazu zu kaufen.
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