Todesfall – Was nun? : Was Angehörige zu beachten haben

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Burning candles in the transparent glass candlestick on the floor Erste Schritte im Todesfall: Was ist zu tun? ©freepic.diller | Freepik.com

Das Ableben eines Familienangehörigen tritt oft unerwartet ein. In dieser emotional belastenden Zeit ist es für die Angehörigen schwierig, sich mit den nun aufkommenden Fragen und anstehenden Aufgaben sachlich auseinanderzusetzen.

Ebenso unterschiedlich wie die Todesursachen sind auch die Orte, an denen Menschen versterben. Doch unabhängig vom jeweiligen Todesfall gilt es, einem Arzt zur Leichenschau, der medizinischen Feststellung des Todes, aufzufordern.

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, erfüllt der Stationsarzt die Pflicht der Leichenschau. Bei Eintritt eines Sterbefalles in einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz fordert die Pflegedienstleitung den jeweiligen Arzt zur Leichenschau auf. Verstirbt ein Mensch zu Hause, sind anwesende Personen dazu verpflichtet einen Arzt zur Durchführung der Leichenschau aufzufordern. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob bestattungspflichtige Angehörige oder Dritte beim Tod zugegen sind oder davon Kenntnis erlangen.

Der zur Leichenschau aufgeforderte Arzt muss der Aufforderung innerhalb einer bestimmten Zeit nachkommen (dies regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslands). Das gilt natürlich nur bei eindeutig ersichtlichen Todesmerkmalen. In allen anderen Fällen ist ein Notarzt zu rufen. Bei einem Todesfall in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Wohnung muss, sobald der Arzt den Tod festgestellt und dokumentiert hat, ein Bestatter gerufen werden, um den Verstorbenen in geeignete Kühlräume zu überführen.

Überführung: Vom Sterbeort zum Bestattungsort

Der Verstorbene kann jedoch noch eine begrenzte Zeit am Sterbeort verbleiben, falls Familienangehörige eine Aufbahrung zur Abschiednahme wünschen. Allerdings verfügen traditionsbewusste, seriöse Bestattungsunternehmen über eigens für Abschiednahmen gestaltete Räume. Denn ein hygienisch versorgter und bereits eingebetteter Verstorbener ist meist das „angenehmere Bild“ für die Angehörigen. Schließlich sollte eine Abschiednahme einen positiven Beitrag zur Verarbeitung des Verlustes und der Trauerarbeit leisten und nicht negativ im Gedächtnis verbleiben.

Ist ein Mensch in einem Krankenhaus verstorben, gilt es, einen Bestatter mit der Überführung zu beauftragen. Das Bestattungsunternehmen wird den bestattungspflichtigen Angehörigen alle Wege zu Behörden, z.B. dem Einwohnermeldeamt zur polizeilichen Abmeldung des Verstorbenen, dem Standesamt zur Anzeige des Sterbefalles und zur Beantragung der Sterbeurkunden, abnehmen. Unstrittig ist, dass der Service von Bestattungsunternehmen gegenüber den bestattungspflichtigen Angehörigen in seinem Umfang sehr verschieden ausfällt. Ein seriöser Bestatter wird neben der Beratung der Angehörigen auch alle weiteren organisatorischen Dinge für die Trauerfeier und Beisetzung übernehmen. Dazu zählen u.a. die Abmeldungen von Renten, Versicherungen, GEZ, Stromanbietern, etc.

Wie geht es dann weiter?

In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Bestattungsunternehmen werden nun alle Entscheidungen für die Beisetzung des Verstorbenen getroffen. Wünscht sich der Verstorbene eine Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Sarg soll es sein? Auf welchem Friedhof findet die Beisetzung statt? Auch die Besprechung und Planung der Trauerfeier spielen eine Rolle.

Bei einem Todesfall eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland sollte ein Bestatter am polizeilich gemeldeten Wohnort des Verstorbenen beauftragt werden, den Verstorbenen in die Bundesrepublik Deutschland zurück zu überführen. Dieser Bestatter muss von seiner Qualifikation her in der Lage sein, im Ausland die erforderlichen Papiere für einen Verstorbenentransport zu beschaffen und die Überführung per Flugzeug oder Bestattungsfahrzeug zu organisieren. Gegebenenfalls müssen auch kurzfristig Rückflüge von mitgereisten Familienangehörigen ermöglicht werden. Auch hier unterscheidet sich der Umfang des Services, den Bestattungsunternehmen bereit oder in der Lage sind, anzubieten.

Finanzielle Pflichten und Ansprüche im Todesfall

Das Bestattungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist Länderrecht und somit ist nicht einheitlich geregelt, in welcher Reihenfolge die Angehörigen des Verstorbenen in der Bestattungspflicht sind. Eine Bestattungspflicht besteht für eine Person dann, wenn die in der Reihenfolge vorher genannten Angehörigen nicht vorhanden, oder aus wichtigem Grund verhindert sind, für die Bestattung zu sorgen. Das Ausschlagen des Erbes entbindet allerdings nicht von der Pflicht und Kostenübernahe der Bestattung.

Sind alle vorhandenen bestattungspflichtigen Personen bzw. Erben finanziell nicht in der Lage für die Bestattungskosten aufzukommen, ist es möglich, bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde eine anteilige oder komplette Kostenübernahme der Bestattung zu beantragen. Sind bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden oder nicht rechtzeitig zu ermitteln, muss die zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung sorgen.

Darum ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll

Um Familienangehörige vor der Vielfalt zu treffender Entscheidungen und finanziellen Belastungen zu schützen, aber auch um sicher zu sein, dass dereinst die eigenen Wünsche zur Bestattung erfüllt werden, treffen immer mehr Menschen zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge. Hier können wesentliche Dinge wie Erd- oder Feuerbestattung, Friedhofswahl, Art des Grabes, Ort und Umfang der Trauerfeier und vieles mehr bereits festgelegt werden. Daraus ergibt sich auch der finanzielle Rahmen für die angedachte Beisetzung. Es ist empfehlenswert, diesen finanziellen Rahmen durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto abzudecken. Denn das gesetzliche Sterbegeld gibt es seit Januar 2004 nicht mehr.

Allerdings: Kein guter Ort für die Festlegungen zur eigenen Bestattung ist das eigene Testament. Testamentseröffnungen erfolgen aus verschiedensten Gründen sehr oft zu einem Zeitpunkt, an dem die Bestattung des Verstorbenen bereits erfolgt ist.

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