Bar- und Sachvermögen : Vermögen vererben – aber wie? 

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Was passiert nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen? ©reportazh | Freepik.com

Das Thema Erbschaft ist alles andere als leicht, denn damit ist automatisch der Tod eines geliebten Menschen oder das eigene Ableben verbunden. Ab einem gewissen Alter ist es jedoch vollkommen normal, dass sich der Gedanke an das „danach“ immer wieder einschleicht.

Was passiert mit dem eigenen Vermögen? Wie sollen die einzelnen Erben begünstigt werden und wie ist es zu verhindern, dass der Großteil des Erbes in Form von Steuern an den Staat fließt? Fragen, die zu Lebzeiten beantwortet ein großes Stück Ruhe mitbringen können. 

Barvermögen ist heute keine gute Idee mehr – Sachvermögen liegt im Trend

Im Zeitalter der Inflation ist ein hohes Barvermögen keine rentable Idee mehr. Der Wert des Geldes verfällt und im Erbschaftsfall hält der Fiskus zunächst die Hand auf. Nicht nur bei Investitionen, sondern auch im Bereich der Erbschaft wird es daher immer relevanter auf Edelmetalle wie Gold zu setzen. Auch diese können Sie vererben, jedoch zu anderen Bedingungen als das klassische Barvermögen. 

Problem Splittung – einzelne Goldbarren bringen Schwierigkeiten 

Wenn Sie Ihr Geld in Gold angelegt haben, hatten Sie den richtigen Riecher. Zwar bleiben immer noch einige Fragen offen, wie Sie Ihr Vermögen am besten vererben, die Gefahr einer Inflation ist aber geringer. 

Der Goldpreis ist seit Jahren auf einem Wachstumskurs, und selbst wenn der Geldwert sinkt, steigt der Marktwert des seltenen Edelmetalls kontinuierlich an. 

Doch zurück zur Frage der Aufteilung: Wenn Sie mehrere begünstigte Personen unter ihren Erben haben, ist die Vermögensanlage in Form eines einzelnen Barrens ungeschickt. Auch hier lohnt es sich vorzusorgen und auf eine gute Teilbarkeit Ihrer Goldreserven zu achten. Möglich ist das beispielsweise durch: 

  • Mehrere 1-Kilogramm Goldbarren, die nach Personen geteilt werden können. 
  • Aufteilung in Unzen-Barren. 
  • Investition in Anlagemünzen.

Sie können die Stückelung Ihres Vermögens derart gestalten, dass es sich gut durch die Anzahl Ihrer Erben aufteilen lässt. Im Erbschaftsfall besteht nämlich bei allen Begünstigten das Recht auf Bargeld und der Verkauf kann von einem Teilerben erstritten werden. Durch die gleichmäßige Verteilung können Sie das Problem umgehen. 

Steuern beim Vererben von Edelmetallen – auch hier fallen sie an 

Schon jetzt raten Verbraucherzentralen zu sinnvollen Investitionen. Die Wertanlage in Sachwerten ist daher eine gute Idee. Steuern lassen sich jedoch auch beim Vererben von Gold oder Silber nicht gänzlich umgehen. Wie hoch die Freigrenze des jeweiligen Erbens ist, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Folgende Vorschriften gelten: 

  • Freibetrag für Ehepartner – 500.000 Euro 
  • Freibetrag für Kinder und Stiefkinder – 400.000 Euro
  • Freibetrag für Enkel, deren Eltern noch leben – 200.000 Euro
  • Freibetrag für Enkel, deren Eltern verstorben sind – 400.000 Euro 
  • Geschwister, sonstige Verwandte und Freunde – 20.000 Euro 

Diese Freibeträge gelten bei der Vererbung von Edelmetallen wie Gold, Silber oder Platin. Ist der Wert des Erbes geringer als der Freibetrag, fallen keine Erbschaftssteuern an. Liegt der Wert hingegen darüber, muss jener Teil versteuert werden, der nicht mehr unter die Freibetragsgrenze fällt. 

Verschenken statt Vererben – bei großen Vermögen eine Lösung 

Wenn Sie Ihren Erblassern bereits zu Lebzeiten eine Freude machen möchten, kommt die Schenkung in Betracht. So kann umgangen werden, dass der Erbe im Nachhinein hohe Steuern zahlen muss, da der Freibetrag für steuerfreies Erben nicht ausreicht. 

Zu beachten ist jedoch, dass auch hier eine Schenkungssteuer anfällt. Vorteil allerdings ist, dass alle zehn Jahre Freibeträge geltend gemacht werden können, für die keinerlei Steuer anfällt. Diese Beträge sind beim Verschenken von Edelmetallen identisch mit den genannten Erbschaftssteuern. Es kommt hinzu, dass Kinder beispielsweise steuerfrei einen Wert von 400.000 Euro vom Vater und weiteren 400.000 Euro von der Mutter als Geschenk empfangen können. 

Fazit: Sichere Investitionen zu Lebzeiten sichern die Nachkommen ab

Der Wert des Geldes sinkt, doch das Bedürfnis, die hinterbliebenen Personen abzusichern, ist ungetrübt. Durch rechtzeitiges und sinnvolles Investment sorgen Sie dafür, dass Sie sich im Todesfall über Ihre Kinder, Kindeskinder und anderen Verwandten keine Sorgen machen müssen. 

So schwer das Thema Tod, Beerdigung und Vererbung ist, so komplex wird ein nicht geregeltes Vermögen für die Nachkommen. Vorhandene Immobilien können zu Streitigkeiten führen, nicht registriertes Barvermögen kann Probleme bereiten. 

Eine sorgfältige Vorbereitung für den Ernstfall mit einer optimalen Aufteilung des Vermögens zur einen und einer klaren testamentarischen Regelungen zur anderen Seite lässt nicht nur Sie ruhiger schlafen, sondern verhindert in vielen Fällen Streitigkeiten unter den Erben. Nicht selten kam es in der Vergangenheit vor, dass das Ableben einer geliebten Person zu Zerwürfnissen geführt hat, weil man keinerlei Regularien bezüglich der Erbschaft getroffen hat.

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