: Häusliche 24-Stunden-Pflege: Was kostet eine Rund-um-Betreuung?

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Bild: Pflegehilfe für Senioren

Die große Mehrheit der Senioren präferiert die häusliche Pflege vor der stationären Unterbringung in einem Heim. Hier mehr zur 24-Stunden-Pflege!

Die große Mehrheit der Senioren präferiert die häusliche Pflege vor der stationären Unterbringung in einem Heim. Bei allen Wünschen und Vorstellungen spielt jedoch auch der finanzielle Aspekt eine Rolle – Pflege muss finanzierbar sein. Sowohl für die 24-Stunden-Pflege als auch für einen Pflegeheimplatz muss ein Teil der Kosten selbst getragen werden. Welche finanzielle Belastung dabei konkret entsteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Pflegehilfe für Senioren

Was kostet eine legale 24-Stunden-Pflege?    

Bei der 24-Stunden-Pflege handelt es sich um eine private Betreuungsleistung. Das bedeutet, dass die Kosten hierfür zuerst selbst getragen werden müssen. Da der Gesetzgeber jedoch um den akuten Pflegenotstand in Deutschland weiß sind in den letzten Jahren mehrere Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht worden, um die häusliche Pflege finanziell zu fördern. Von den entstehenden Kosten kann bei vorliegendem Pflegegrad ein Großteil über Leistungen aus der Pflegeversicherung gedeckt werden. Die Unterbringung im Pflegeheim dagegen kann zwar teilweise über die Pflegesachleistungen gedeckt werden, jedoch bleibt meist ein Eigenanteil von ca. 1.700 Euro. Diesen Eigenanteil müssen Pflegebedürftige oder Angehörige selbst aufbringen. Eine 24-Stunden-Pflege dagegen ist ab ungefähr 1.600 Euro zu haben, wobei dann bei den Deutschkenntnissen Abstriche gemacht werden müssen. Gute Deutschkenntnisse beginnen bei ungefähr 2.000 Euro monatlich.

Beachten sollten Sie auch, dass einige Anbieter zusätzlich ein jährliches Vermittlungshonorar verlangen. Wir empfehlen eine Agentur, die auf diese Gebühren verzichtet. So bleiben Betroffene flexibel und binden sich nicht auf lange Zeit, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.  

Was ist in den Kosten für eine 24-Stunden-Pflege inkludiert? 

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen. Zentraler Faktor dabei ist das Gehalt der Betreuungskraft. Für die Entsendung von Arbeitnehmern sieht der Gesetzgeber vor, dass der gleiche Mindestlohn wie im Aufenthaltsland gelten muss. Für Deutschland gilt damit der Branchenmindestlohn von aktuell knapp über 11 Euro. Zu den Kosten für die 24-Stunden-Pflegekraft kommen noch die Aufwendung für Verwaltung und Personalsuche beim Arbeitgeber hinzu. Je nach Anbieter sind auch Reisekosten oder eine Haftpflichtversicherung im Preis enthalten. Nicht enthalten ist im Regelfall Kost & Logis für die Betreuungskraft, diese wird durch die Familie gestellt. 

Wie lassen sich die Kosten für die 24-Stunden-Pflege senken? 

Wie bereits erwähnt fördert der Gesetzgeber die häusliche Pflege durch umfangreiche Leistungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Vorliegen eines Pflegegrades. Dieser wird vom MDK (bzw. Medicproof bei privat Versicherten) festgestellt. Mit vorliegendem Pflegegrad besteht bei häuslicher Betreuung ein Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Mit diesem Pflegegeld (zwischen 316 und 901 Euro) lässt sich bereits ein Großteil der Kosten für die 24-Stunden-Pflege refinanzieren. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf die Verhinderungspflege. Diese Verhinderungspflege kann jährlich maximal 2.418 Euro betragen und steht für die Sicherstellung der Betreuung zur Verfügung.

Neben dieser Möglichkeit lassen sich auch über Steuervorteile die Kosten für die 24-Stunden-Pflege weiter senken. Hierzu sollte im Zweifelsfall jedoch ein Steuerberater konsultiert werden. Neben den Kostenvorteilen, die mit einer häuslichen 24-Stunden-Pflege einhergehen besteht ggf. auch ein Anspruch auf sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Hier können Pflegebedürftige mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro rechnen, um beispielsweiße einen Treppenlift zu installieren oder das Badezimmer behindertengerecht Ausstatten zu lassen. Bezieht man alle Faktoren ein, ist die häusliche 24-Stunden-Pflege damit deutlich kostengünstiger als eine stationäre Unterbringung im Pflegeheim.