: Kostenrechner für die 24-Stunden-Pflege: individuelle Pflege zum fairen Preis

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Bild: Pflegehilfe für Senioren

Viele Senioren wünschen sich im Alter eine Betreuung in den eigenen vier Wänden. Dafür kommen Pflegekräfte zum Einsatz, die sogenannte 24-Stunden-Betreuung.

Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr an. Ursache hierfür ist unter Anderem der demografische Wandel – wir werden immer älter. Viele Senioren wünschen sich im Alter eine Betreuung in den eigenen vier Wänden. Dafür kommen vermehrt Pflegekräfte aus Polen zum Einsatz, die sogenannte 24-Stunden-Betreuung. Da für die Pflege von Angehörigen auch finanzielle Aspekte eine Rolle spielen, wünschen sich viele Familien einen Kostenrechner um die finanziellen Aufwendungen für die 24-Stunden-Pflege ermitteln zu können. Da der Preis für die 24-Stunden-Pflege von der konkreten Situation abhängig ist lassen sich die Kosten nicht ohne Weiteres durch einen Algorithmus berechnen. Wer konkrete Vorschläge erhalten möchte, sollte ein unverbindliches Angebot erstellen lassen. Einige Anhaltspunkte, um die Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu berechnen finden Sie hier. 

Pflegehilfe für Senioren

24-Stunden-Pflegekosten berechnen: diese Faktoren bestimmen den Preis 

Um eine Kostenrechnung für die 24-Stunden-Pflege aufzustellen, müssen zuerst alle wichtigen Faktoren benannt werden. Zentraler Punkt sind dabei die gewünschten Sprachkenntnisse. Betreuungskräfte mit guten Deutschkenntnissen beginnen bei ungefähr 2.000 Euro, während rudimentäre Sprachfertigkeiten bereits ab 1.600 Euro verfügbar sind. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Pflegesituation vor Ort. Wird lediglich eine Betreuung mit hauswirtschaftlicher Unterstützung gesucht, ist diese deutlich günstiger als eine umfangreiche Pflege von Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5. Um die Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu berechnen, ist es außerdem entscheidend welche Qualifikationen die Betreuungskraft mitbringen soll. Pflegerinnen und Pfleger die bspw. über einen Führerschein verfügen oder eine medizinische Ausbildung im Heimatland abgeschlossen haben, sind dabei etwas preisintensiver als solche ohne diese Fertigkeiten. Eine Kostenrechnung für die 24-Stunden-Pflege sollte diese Informationen in jedem Fall beinhalten. 

24-Stunden-Pflege: Förderungen können in die Kostenrechnung einbezogen werden 

Ein großer Teil der Aufwendungen für die 24-Stunden-Pflege lassen sich mit Förderungen durch die Pflegekasse decken. Besonders zubuche schlägt dabei das Pflegegeld. Dieses wird Pflegebedürftigen gewährt, die im häuslichen Umfeld betreut werden. Je nach schwere der Einschränkung können hier zwischen 316 und 901 Euro einkalkuliert werden. Zusätzlich in die Kostenrechnung für die 24-Stunden-Betreuung einbeziehen können Sie die Leistungen aus der Verhinderungspflege. Hier ist ein Förderbetrag von bis zu 2.418 Euro jährlich zu erwarten. Der Eigenanteil für die 24-Stunden-Pflege liegt damit im Regelfall deutlich unter den Kosten die für ein Pflegeheim anfallen. Zusätzlich ist es möglich einen Teil der Pflegekosten steuerlich geltend zu machen, hierfür sollte jedoch die konkrete Situation mit einem Steuerberater besprochen werden.

Kosten berechnen: Achten Sie auf versteckte Gebühren bei der 24-Stunden-Pflege 

Bei der Kostenrechnung für eine 24-Stunden-Pflege sollte außerdem auf versteckte Positionen geachtet werden. Einige Anbieter fordern horrende Vermittlungsgebühren für ihre Dienste, teilweise zwischen 500 und 1.000 Euro. Achten Sie beim Kostenvergleich für die 24-Stunden-Pflege explizit auf solche Punkte. Wir empfehlen grundsätzlich die Wahl eines Anbieters der keinerlei solcher Posten erhebt, sondern einen verbindlichen Gesamtpreis angibt. Außerdem können sich einige Punkte bei der Berechnung der Pflegekosten für eine 24-Stunden-Betreuung erheblich unterscheiden. Fragen Sie daher auch explizit nach der Höhe der Anreisekosten für die Betreuungskraft. Wenn Sie alle diese Aspekte beachten, können Sie eine recht zuverlässige Kostenrechnung für eine 24-Stunden-Pflege aufstellen. Ein konkretes Angebot kann diese jedoch nicht ersetzen.