Absicherung der Bestattungskosten : Bestattungskosten: Wer will schon billig „entsorgt“ werden?

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Eine Sterbegeldversicherung leistet im Todesfall eine finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen. ©wirestock | Freepik.com

Alle, denen eine würdevolle Bestattung und eine angemessene Grabstätte wichtig sind, sollten zu Lebzeiten finanzielle Vorsorge treffen.

Nur mit einer zweckgebundenen Begräbnisvorsorge besteht die Möglichkeit, die Bestattungsart, den Friedhof und die Zeremonie selbst zu bestimmen und den Hinterbliebenen zumindest die finanzielle Belastung in Folge hoher Bestattungskosten zu ersparen.

Wer trägt die Bestattungskosten?

Im Durchschnitt liegen die Bestattungskosten zwischen 5.000 bis 6.000 Euro. Hinterlässt der Verstorbene nicht so viel Geld, sind nahe Angehörige in der Pflicht. Sind auch dort keine Mittel vorhanden, übernimmt das Sozialamt die Kosten einer einfachen Bestattung. Ansonsten gibt es keinerlei Unterstützung für die Beerdigung.

Sinn und Zweck von Sterbegeld und Sterbekassen

Um dem entgegenzuwirken, ist der Abschluss einer Sterbegeldpolice zu empfehlen. Hier wird die Versicherungssumme erst bei Tod des Versicherungsnehmers geleistet. Sterbekassen sind die ältesten Anbieter dieser Versicherungen und blicken oft auf eine lange erfolgreiche Historie zurück. Die Sterbegeldkassen arbeiten wie große Lebensversicherer nach dem Prinzip der Kapitaldeckung, verfügen über Versicherungsmathematiker, oft über Wirtschaftsprüfer und unterliegen der Bundes- oder Landesaufsicht. Häufig verbreitet ist die Form des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG). Der überwiegende Anteil dieser Versicherer verlangt keine Gesundheitsprüfung und zahlt die volle Versicherungssumme nach einer Wartezeit von bis zu drei Jahren. In dieser Zeit wird die Leistung gestaffelt gezahlt.

Auf die Wartezeit wird jedoch bei Tod durch Unfall oft verzichtet. Das mögliche Eintrittsalter liegt bei den meisten Anbietern zwischen dem 14. Lebensjahr und 65 bzw. 85 Jahren, das angebotene Sterbegeld bei bis zu 8.000 Euro. Es besteht nach der Vertragsunterzeichnung lebenslanger Versicherungsschutz. In vielen Tarifen ist es möglich, für den Unfalltod die doppelte Versicherungssumme zu vereinbaren. Oft besteht gegen einen geringen Beitrag die Möglichkeit der Kindermitversicherung. Die Beitragszahlung erfolgt in monatlichen Raten bis zu einem vereinbarten Endalter oder aber gegen Einmalbeitrag.

Zusatzleistungen wie eine Erstberatung zum Thema Vorsorgevollmacht runden die Angebotspalette oft ab. Auch wenn bei hohem Eintrittsalter und laufender Beitragszahlung eine Überzahlung der Versicherungssumme nicht ausgeschlossen ist, liegt der große Vorteil der Sterbegeldversicherungen darin, dass das Sterbegeld (von der Wartezeit abgesehen) von der ersten Beitragszahlung an garantiert ist. In Tarifen mit Einmalbeitrag ist eine Überzahlung jedoch ausgeschlossen, da der Beitrag immer unter der zugesagten Versicherungssumme liegt. In guten Tarifen mit Einmalbeitrag findet auch bei Tod in der Wartezeit die Rückzahlung des eingezahlten Betrags statt. Zudem kann die Versicherungsleistung über die Laufzeit erheblich von den erwirtschafteten Überschüssen der jeweiligen Gesellschaft profitieren.

Vorteile gegenüber anderen Vorsorgeformen:

Sparplan

Ein Sparplan z.B. auf dem Sparbuch ersetzt nicht die Sterbegeldversicherung. Insbesondere dann nicht, wenn der Tod vor dem Ende der Ansparphase eintritt. Dem Angehörigen steht dann nur der einbezahlte Betrag plus der aktuell sehr niedrigen Zinsen, abzüglich evtl. Kosten und Gebühren, zu. Es ist auch zu bedenken, dass ein nicht zweckgebundener Sparvertrag bei Erhalt von staatlichen Leistungen aufgebraucht werden muss und dann nicht mehr für die Bestattung zur Verfügung steht. Ansprüche aus Versicherungen hingegen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind bis zu einer Versicherungssumme von 3.579 € nicht pfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 Zivilprozessordnung).

Sparstrumpfvariante

Niemand kann den Zeitpunkt des Todes voraussagen. Demnach ist es auch ungewiss, wie lange man sparen kann. Der Geldbetrag bleibt vollkommen unverzinst. Zudem besteht die Gefahr, dass der Sparbetrag zu Lebzeiten in Zeiten finanzieller Engpässe aufgebraucht wird.

Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung besteht nach dem Ablauf gar keine Vorsorge mehr. Nur die Sterbegeldversicherung zahlt die vereinbarte Summe zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten. Die VVaG zahlen in der Regel schnell und unkompliziert gegen Vorlage des Versicherungsscheins und der Sterbeurkunde.

Versicherung bei Lebensversicherungsgesellschaften

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist gerade für Ältere wegen möglicher Gesundheitsfragen oft nicht möglich. Bei einem Abschluss in jüngeren Jahren besteht die Gefahr, dass die Kapitalversicherung im Verlauf der Zeit z. B. wegen des Bezugs von Sozialhilfeleistungen gekündigt und aufgebraucht werden muss.

Bei regulärer Fälligkeit der Lebensversicherung (in der Regel mit 65 Jahren) wird die Leistung ausgezahlt und möglicherweise anschließend aufgebraucht, sodass der Sterbefall nicht mehr abgesichert ist. 

Im Gegensatz zu den VVaG fließen bei den Lebensversicherungsgesellschaften nicht sämtliche Überschüsse in Form von Bonuserhöhungen an die Versicherten zurück. Zudem werden die Beiträge der ersten Jahre oft zur Deckung der höheren Vertriebskosten verwendet, die bei den kleinen VVaG wesentlich niedriger sind.

Mit einer Sterbegeldversicherung ist zu Lebzeiten die Gewissheit gegeben, die betroffenen Angehörigen vor einer weiteren finanziellen Belastung in Folge von hohen Bestattungskosten bewahrt zu haben sowie die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen zu ermöglichen.

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