Umfassender Hausratschutz : Einbruch-, Trick- und Taschen-Diebstahl

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Trickdiebe nehmen häufig Senioren ins Visier. ©Die Haftpflichtkasse VVaG | 2B | adobe.stock.com

Diebstahl jeder Art stellt eine typische und alltägliche Gefahr für Ihre Wertgegenstände dar. Gerade Trickdiebe nehmen dabei häufig Senioren ins Visier.

Im Idealfall schützt Sie Ihre Hausrat-Versicherung gegen die finanziellen Folgen von einem Diebstahl. Am besten lassen Sie es aber gar nicht erst so weit kommen. Wir haben für Sie hilfreiche Tipps zur Prävention zusammengestellt und recherchiert, wie die Hausrat-Versicherung der Haftpflichtkasse Sie im Fall der Fälle absichert.

Diebe nutzen die unterschiedlichsten Methoden und Maschen, um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen. Der Kreativität und der Vielfalt der Rollen, in welche die Ganoven schlüpfen, sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Ebenso umfassend ist auch das Trick-ABC der Diebe: Von „Ablese-Service“ über „Handwerker“ bis hin zu „Zivilfahnder“: Mit etwas schauspielerischem Geschick verschaffen sie sich einen scheinbar rechtmäßigen Zugang zu Wohnungen und stehlen – oft völlig unbemerkt – Wertsachen. Das passende Ablenkungsmanöver gibt den Dieben die benötigte Zeit, Wertvolles ausfindig zu machen und zu erbeuten.

Einbruch-Diebstahl: rücksichtslos & folgenschwer

Tipps zur Vorbeugung:

Achten Sie immer darauf, dass während Ihrer Abwesenheit alle Fenster und Türen verschlossen sind. Zudem sollten Sie keine Ersatzschlüssel auf Ihrem Grundstück verstecken. Um dem Dieb den Einstieg nicht noch zu erleichtern – zum Beispiel über einen Balkon – sollten sich keine zusätzlichen Kletterhilfen, wie beispielsweise Leitern, auf dem Grundstück befinden. Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere oder Bargeld sollten Sie in einem passenden Wertschutzschrank oder Bankschließfach aufbewahren.

Schutz der Haftpflichtkasse:

Einbruchdiebstahl gilt in der Hausrat-Versicherung der Haftpflichtkasse bedingungsgemäß bis zur Versicherungssumme mitversichert. Dabei leistet die Haftpflichtkasse Entschädigung für versicherte Sachen, die bei einem Einbruch zerstört, beschädigt oder gestohlen werden. Erweitert wird der Versicherungsschutz unter anderem um den Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten als Folge eines Einbruchdiebstahls oder Raub. Hierbei ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf fünf Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Trick-Diebstahl & Betrug: abgebrüht & kreativ

Tipps zur Vorbeugung:

Falls Sie einen Türspion haben, nutzen Sie ihn. Ebenso können Sprechanlagen oder ein Zusatzschloss mit einer Kette dabei helfen, Personen rechtzeitig zu identifizieren. Wenn Unbekannte vor Ihrer Tür Uniformen tragen, ist es ratsam, um einen offiziellen Ausweis zu bitten. Bleiben Sie nicht nur an der Tür, sondern auch bei fremden Anrufen grundsätzlich aufmerksam und skeptisch. Grundsätzlich gilt, dass Sie niemals ohne weiteres Ihre persönlichen Daten mitteilen sollten. Der wichtigste Tipp: Informieren Sie sich. Wer die typischen Tricks kennt, ist besser vorbereitet und kann im besten Falle einen Schwindel frühzeitig erkennen. Auf der Webseite der polizeilichen Kriminalprävention finden Sie unter anderem eine Übersicht zu den gängigsten Maschen – auch in Bezug auf Taschendiebstahl.

Schutz der Haftpflichtkasse:

Für Personen, die im versicherten Haushalt leben, gilt der Trickdiebstahl innerhalb des versicherten Grundstücks mitversichert. Von einem Trickdiebstahl spricht man, wenn sich der Dieb durch Täuschung Zutritt zu diesem verschafft und versicherte Sachen entwendet. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, leistet die Haftpflichtkasse auch für den entstandenen Schaden infolge des Missbrauchs dieser Karten. Die Entschädigung bei Trickdiebstahl ist pro Versicherungsfall auf drei Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Taschen-Diebstahl: trügerisch & unbemerkt

Tipps zur Vorbeugung:

Neben Autoaufbruch, Fahrraddiebstahl und Sachbeschädigung zählt Taschendiebstahl zu den häufigsten Delikten in Deutschland. Die meisten Fälle bleiben dabei ungeklärt – häufig ist der Dieb mit seiner Beute nämlich längst über alle Berge, bis das Opfer den Diebstahl bemerkt. Wie können Sie sich also schützen?

Seien Sie aufmerksam! Besonders in Großstädten, in Menschenmengen und bei Gedränge, in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Ein typisches Merkmal eines Taschendiebes ist ein suchender Blick und das Vermeiden des direkten Blickkontakts. Ratsam ist, Bargeld und Karten auf verschiedenen Taschen aufzuteilen und dicht am Körper zu behalten. Hand- und Tragetaschen bleiben im besten Fall vorne am Körper und mit der Verschlussseite zu Ihnen gerichtet. Außerdem empfehlen wir, immer nur so viel Bargeld mitzunehmen, wie nötig.

Schutz der Haftpflichtkasse:

Für im versicherten Haushalt lebende Personen gilt der Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (einschließlich Brieftaschen und Geldbörsen), die unmittelbar am Körper getragen werden, mitversichert – einschließlich dem Inhalt dieser Taschen. Die Entschädigung ist pro Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.

Einfach Besser oder Einfach Komplett? Sie haben die Wahl!

Die Haftpflichtkasse schützt, was Ihnen lieb und teuer ist, indem sie Ihren Hausrat nicht nur gegen Einbruchdiebstahl, sondern auch gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel absichert. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei leistungsstarken und unkomplizierten Produktlinien. Zusätzlich zu den Leistungen von „Einfach Besser“ beinhaltet die Produktlinie „Einfach Komplett“ unter anderem die Erweiterte Vorsorge. Sie garantiert Ihnen automatisch die höchstmöglichen Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes.

Ein weiteres Highlight für Senioren: Ab Vollendung des 60. Lebensjahres gibt es bei der Hausrat-Versicherung der Haftpflichtkasse einen Nachlass von 20 Prozent.

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