Der Klimawandel wird zunehmend zur Gefahr für Hauseigentümer. Extreme Unwetter mit Stürmen und Starkregen sowie daraus resultierende Überschwemmungen häufen sich.
In mehreren Bundesländern starteten die Landesregierungen in den vergangenen Jahren Aufklärungskampagnen. Sie riefen die Bürger dazu auf, ihre Häuser gegen elementare Naturgewalten – oder „Elementargefahren“ wie es im Versicherungsdeutsch heißt – abzusichern. Dies geht teilweise sogar so weit, dass Hausbesitzer, die sich gegen Elementarschäden versichern können, dies aber nicht tun, im Ernstfall keine Hilfe vom Staat bekommen. Zu Zeiten der Monopolversicherer war beispielsweise in Baden-Württemberg die Absicherung gegen Elementarschäden aufgrund der existenziellen Dimensionen sogar Pflicht. Die dringende Empfehlung, das Haus auf freiwilliger Basis gegen diese Risiken abzusichern, bleibt.
Was sind Elementarschäden und welche Versicherungen bieten Versicherungsschutz?
Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie beispielsweise durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck oder auch ein Vulkanausbruch.
Je nach Schadenart greifen hierfür aber verschiedene Versicherungen: Während man Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag über die Wohngebäude- und Hausratversicherung absichern kann, ist für Elementarschäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich.
Wichtig: Die Elementarschadenversicherung wird nicht als eigenständiger Vertrag angeboten. Sie wird in Kombination mit einer Wohngebäude– oderHausratversicherung als Zusatzdeckung abgeschlossen.
Auch in der Hausratversicherung ist eine zusätzliche Absicherung gegen Elementarschöden sinnvoll. Wird ein Gebäude durch Naturgewalten beschädigt, ist meist auch die Einrichtung betroffen. Während Wände getrocknet werden können, ist der Hausrat oft nur noch ein Fall für den Sperrmüll.
Bei Unwetter ist schnelles Handeln gefragt
Droht ein Unwetter, sollten Sie umgehend einige Vorsichtsmaßnahmen an Ihrem Wohneigentum ergreifen. Bringen Sie zuerst lose Gegenstände wie Blumentöpfe, Gartenmöbel, Schirme oder Mülltonnen nach drinnen oder verankern Sie sie. Stellen Sie das Auto möglichst in die Garage. Und schließlich ein ganz banaler, aber immer wieder übersehener Tipp: Schließen Sie während des Unwetters Fenster und Türen. Hausbesitzer sollten zudem ihr Dach regelmäßig auf Risse oder lose Ziegel überprüfen oder im Garten kranke Bäume bzw. morsche Äste entfernen lassen.
Beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung: Am besten alles aus einer Hand
Natürlich können trotz aller Vorsorgemaßnahmen Schäden entstehen. Dann ist es vorteilhaft, wenn Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive einer Elementarschadenversicherung bei einem Versicherer sind. Im Schadenfall ist zum einen nur ein Ansprechpartner erforderlich. Zum anderen vermeidet man Abgrenzungsschwierigkeiten. Wer seine Versicherungen bei mehreren Gesellschaften hat, muss unter Umständen Diskussionen darüber in Kauf nehmen, ob Schäden an Bodenbelägen, Küchen- oder Badmobiliar zum Gebäude oder Hausrat zählen. Solche Konflikte können die Abwicklung des Schadenfalls erheblich verzögern.
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