Die Frage um die Wahrung der Patientenautonomie spaltet die Gemüter und schürt die Diskussionen rund um vorsorglich getroffene Verfügungen.
Vorsorge ist für viele Menschen wichtig, nicht nur im Alter sondern auch in jungen Jahren, und geht einher mit gewissen Entscheidungen. Dazu zählen ebenso Maßnahmen, wie eine Verfügung oder eine Vorsorgevollmacht, die für den Fall, sich in einer Situation von Entscheidungsunfähigkeit wiederzufinden, getroffen werden. Das Aufsetzen einer Patientenverfügung ist von grundlegender Bedeutung, um die Werte und Wünsche einer Person zu erfassen, obgleich eine selbige Festlegung kontrovers diskutiert und kritisch hinterfragt wird.
Autonomie und Selbstbestimmung
Oberste Priorität hat der Patientenwille spätestens seit der Verabschiedung des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts“ im Jahr 2009, das auch als Patientenverfügungsgesetz bekannt ist. Seither gelten vorsorglich getroffene Verfügungen als verbindlich und stärken somit die Selbstbestimmung von Patienten auch im rechtlichen Sinne.
Eine Patientenverfügung dient der Äußerung von Wünschen und Prioritäten eines Erkrankten für den Fall sich selbst nicht mehr adäquat für oder gegen anstehende medizinische Maßnahmen aussprechen zu können. Besonders in Fällen von schwerer Erkrankung, ungeachtet jedes Alters, erweist sich eine Patientenverfügung als ratsam, um einer Fremdbestimmung oder Entmündigung zu entgehen.
Des Weiteren ist zur Sicherstellung des Patientenwunsches eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert, um nicht Gefahr zu laufen, dass eine derartige Verfügung falsch verstanden wird. Durch eine solche Vollmacht wird einem Familienangehörigen bzw. einer Person des Vertrauens das Recht eingeräumt stellvertretend im Namen des Erkrankten zu handeln. Wurden selbige Vorkehrungen von einem Patienten nicht im Voraus getätigt, wird durch das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Vertreter gestellt.
Verfügung: Theorie und Praxis
In verschiedensten Lebensbereichen wird die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis offensichtlich und lässt die praktische Umsetzung eines Sachverhaltes zumeist als problematisch erscheinen. Im Fall von Patientenverfügungen sehen sich Ärzte sowie gesetzliche Betreuer häufig mit selbiger Schwierigkeit konfrontiert und können keine schnelle Entscheidung treffen.
In einem Großteil der Fälle zeigt sich, dass der geäußerte bzw. festgehaltene Patientenwunsch nicht einfach eins zu eins auf die vorliegende Situation übertragen werden kann, da beispielsweise unvorhersehbare Umstände eingetreten sind. Hierbei bedarf es laut Gesetzgeber einer ausführlichen Beratung von Familienangehörigen und den gesetzlichen Betreuern zusammen mit den Ärzten. Anschließend wird eine Entscheidung getroffen, die im Sinne des Patienten steht und nach dessen mutmaßlichen Willen erfolgt.
Diskussionen sind unvermeidlich
Vorsorglich getroffene Maßnahmen wie Patientenverfügungen stoßen nach wie vor auf Kritik und finden nicht nur Zustimmung in der Gesellschaft. Häufige Befürchtungen in diesem Kontext sind Veränderungen von Werten und Ansichtsweisen einer Person im Laufe der Jahre.
Somit besteht für Kritiker keinerlei Garantie, dass Festlegungen, die im Voraus zu einem gewissen Zeitpunkt getroffen wurden, allgemeingültig sind. Das Aufsetzen einer Patientenverfügung wird häufig als nicht hinreichend oder inakzeptabel erachtet. Grund hierfür ist, dass der Verfasser zu gegebenem Zeitpunkt noch nicht in der Lage ist, seine Lebensqualität mit der Unterlassung oder Zustimmung gewisser medizinischer Maßnahmen einzuschätzen.
Verfügung: Sensibilisierung ist gefragt
Entgegen kritischer Stimmen ist es wichtig das Thema Patientenverfügungen zunehmend in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken. Ungeachtet von konkreten erwünschten bzw. nicht erwünschten Verfahren und deren fragwürdigen Umsetzung, ist die Verfügung eine immense Hilfe für Ärzte. Dadurch zeichnet sich ein Wertebild der betroffenen Person darin ab. Somit gibt eine Verfügung vor, in welche Richtung die Behandlung hinauslaufen soll.
Auf diese Weise ist auch den Angehörigen eine ungemein große Hilfe gegeben, da diese keine belastende und emotionale Entscheidung über das grundlegende Vorgehen, ohne jegliches Dazutun des Betroffenen, treffen müssen. All dem ungeachtet muss respektiert werden, dass es jedem Menschen frei steht eine solche Verfügung zu verfassen oder dies zu unterlassen.
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