Fast täglich sind wir heutzutage im Netz unterwegs und hinterlassen dort unsere digitalen Spuren. Doch was geschieht nach dem Tod mit unserem Leben im Netz?
Heute vererben wir nicht nur Materielles: Unser digitales Erbe kommt hinzu. Es lohnt sich, sich rechtzeitig auch darüber Gedanken zu machen.
Heutzutage geht fast alles online: Von der Autoversicherung über den Stromvertrag bis hin zu Streamingdiensten. Auch beim neuen Handyvertrag läuft alles bequem online ab. Bankgeschäfte lassen sich schon längst im Internet erledigen und in der Freizeit tauschen wir uns in sozialen Netzwerken aus, teilen dort Fotos oder chatten mit Freunden im In- und Ausland. Das gilt nicht nur für junge Menschen. Laut einer Studie der Initiative D21 sind 85 Prozent der Menschen zwischen 50 und 64 Jahren regelmäßig im Internet unterwegs. Erst bei der Altersgruppe 65plus sinkt die Anzahl der Internetnutzer unter 50 Prozent.
Aber was passiert mit all unseren online abgeschlossenen Verträgen und Accounts, wenn wir mal nicht mehr da sind? Was geschieht mit dem digitalen Leben eines Menschen, mit den Bildern und Erinnerungen, Projekten und Texten, Chats und Gesprächen, wenn er stirbt? Wie erfahren Onlinekontakte vom Tod – und wo ist Raum für ihre Trauer?
Digitales Erbe als Teil des Nachlasses
Im Todesfall müssen Angehörige sich nicht nur um die Bestattung und die Wohnungsauflösung kümmern, sondern zunehmend auch um das digitale Erbe.
Dieser Bereich des Nachlasses unterscheidet sich in zwei grundlegenden Bereichen vom sonstigen Nachlass. Zum einen ist der digitale Nachlass nahezu unsichtbar. Es stehen kein Aktenordner im Schrank oder Kartons im Keller, über den man stolpern könnte. Hinter nur einem einzigen Login am Computer können sich hunderte E-Mails, eine ungeahnte Anzahl von Nutzerkonten im Internet oder tausende Dateien in einem Cloudspeicher verbergen. Um sie ansehen oder herunterladen zu können, werden die Zugangsdaten benötigt. Zum anderen sind die rechtlichen Fragen bei Internetkonten wesentlich komplexer, denn viele der Plattformbetreiber haben ihren Sitz im Ausland. Zugleich gibt es von Plattform zu Plattform unterschiedliche Herangehensweisen um die Privatsphäre der Kommunikationspartner bei Mails, Messengerdiensten oder Chats zu schützen. Da kann Ihr digitales Erbe schnell unbeabsichtigt zum Chaos werden.
Etwa bei WhatsApp: Wird der Mobilfunkvertrag einer verstorbenen Person gekündigt, kann es passieren, dass die Rufnummer bereits nach ungefähr einem Monat wieder neu vergeben wird. Meldet sich der neue Besitzer mit dieser Rufnummer beim Messenger an, kann das Profil des Verstorbenen mit allen Inhalten sichtbar werden. Nur wer das Profil bei WhatsApp löscht bevor er den Mobilfunkvertrag kündigt, kann das verhindern.
Beispiel Soziale Netzwerke: Manche sozialen Netzwerke wie Facebook bieten verschiedene Möglichkeiten an, wie mit dem digitalen Erbe der Verstorbenen umgegangen werden soll. Erben können beispielsweise eine Löschung des Kontos beantragen oder das Profil in den „Gedenkzustand“ versetzen lassen. Dann entsteht ein digitales Kondolenzbuch. Dazu müssen sie gegenüber Facebook allerdings nachweisen, dass die Person verstorben ist und sie Angehöriger oder nachlassbevollmächtigt sind.
Digitale Vorsorge nicht vernachlässigen
Wer bereits Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf seiner Liste der Erledigungen stehen hat, sollte den Punkt „digitale Vorsorge“ gleich ergänzen. Denn die richtige Planung zu Lebzeiten hilft, dass die Angehörigen wissen, was zu löschen und zu verwalten ist. Abgeschlossen ist die digitale Vorsorge, wenn feststeht, wer sich kümmern wird und wenn diese Person die notwendigen Vollmachten sowie eine aktuelle Liste sämtlicher Nutzerkonten mit Informationen zum Login und Passwörtern hat oder weiß, wie sie auf diese zugreifen kann.
Grundsätzlich gehören auch online abgeschlossene Verträge zum Erbe und gehen mit dem Tod auf die Erben über. Doch die Angehörigen haben oftmals gar keinen Überblick, welche Verträge und Nutzerkonten überhaupt bestehen. Es lohnt sich also, auch einmal über den eigenen digitalen Nachlass nachzudenken – die meisten Verträge enden nämlich nicht automatisch mit dem Tod.
Digitales Erbe: Überblick verschaffen
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken, digitale Mitgliedschaften oder Accounts bei Webshops und anderen Anbietern gibt es?
Liste mit Accounts und Zugangsdaten erstellen
Verbrauchermagazine empfehlen immer wieder alle Konten und Zugangsdaten in eine Liste einzutragen und bei einem Notar zu hinterlegen, zum Beispiel als Teil des Testaments. Die Herausforderung hierbei besteht darin, die Daten immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Insbesondere Passwörter können sich regelmäßig ändern. Es geht aber auch einfacher, zum Beispiel mit einem digitalen Nachlassplaner im Netz.
Vertrauensperson bestimmen
Wie bei allen Dingen, die den eigenen Tod betreffen, empfiehlt es sich auch beim Digitalen Erbe, eine Person ins Vertrauen zu ziehen und über die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sprechen. Bei Facebook kann man diese Person zum Beispiel auch als Nachlasskontakt hinterlegen. Sie erhält dann eingeschränkten Zugriff auf das Facebook-Konto, sobald es in den digitalen Gedenkzustand versetzt wurde.
Dafür benötigt das soziale Netzwerk einen Nachweis, wie etwa die Sterbeurkunde. Sobald sich das Konto im Gedenkzustand befindet, bekommt der Nachlasskontakt Zugriff auf verschiedene Funktionen. So ist er beispielsweise in der Lage, einen fixierten Beitrag zu verfassen. Der Kontakt postet diesen Beitrag dann allerdings in seinem Namen – nicht im Namen des Verstorbenen. Auch auf neue Freundschaftsanfragen kann der Nachlasskontakt reagieren und diese für den Verstorbenen entweder annehmen, oder aber ablehnen. Facebook ist allerdings auch im Todesfall nicht berechtigt, die Zugangsdaten der Nutzer herauszugeben, weshalb Angehörige lediglich das Löschen des Kontos beantragen können.
Und sollte doch jemand alle Zugangsdaten mit ins Grab genommen haben, ist noch nicht alles verloren. Denn inzwischen gibt es einige Unternehmen, die Angehörige beim nachträglichen digitalen „Aufräumen“ unterstützen können.
Sterbegeldversicherung bei der LV 1871
Wenn der Todesfall eines engen Angehörigen eintritt, ist der Schock zunächst groß. Wenn sich dann zur Trauer auch noch finanzielle Nöte gesellen, wird die Phase besonders schwierig. Wer seine Hinterbliebenen auch nach dem Tod entlasten möchte, sollte rechtzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen. Eine Sterbegeldversicherung ist eine gute Möglichkeit, die Angehörigen im Trauerfall organisatorisch und finanziell zu entlasten. Dann sind sie zumindest finanziell abgesichert und bleiben nicht auf den Kosten der Beerdigung sitzen. Ein beruhigendes Gefühl. Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 gibt es in verschiedenen Tarifvarianten und Absicherungshöhen.
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